Die Auslandskrankenversicherung – unverzichtbar für den Sommerurlaub
17.02.2022
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In den ersten Monaten des Jahres buchen die Deutschen traditionell ihren Sommerurlaub. Weltweite Lockerungen der Corona-Beschränkungen lassen die Buchungszahlen bei ersten Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften in die Höhe schnellen. Um den Urlaub sorglos und entspannt genießen zu können, sollte man unbedingt auch an eine private Auslandskrankenversicherung denken. Was gibt es für Vermittler und Kunden dabei zu beachten?
Auslandskrankenversicherung gehört immer ins Gepäck
Wer eine Reise ins Ausland unternimmt, sollte grundsätzlich eine Auslandskrankenversicherung abschließen – ganz besonders in Pandemiezeiten. Das gilt auch für Reisen innerhalb der EU, da die gesetzlichen Krankenkassen auch im EU-Ausland nur begrenzt leisten. Außerhalb der EU leisten sie in der Regel gar nicht. Ein Rücktransport nach Deutschland ist in der GKV nie enthalten.
Kein Pandemieausschluss
Einige Policen beinhalten einen Pandemieausschluss. Sie leisten also nicht für pandemische Erkrankungen wie Covid-19. Darum sollten Kunden und Vermittler unbedingt darauf achten, dass die Auslandskrankenversicherung keine Klausel enthält, die Leistungen bei einer Pandemie ausschließt. Auch Aufenthalte in Ländern, die vom Auswärtigen Amt als Risikogebiete ausgewiesen wurden, sollten nicht pauschal ausgeschlossen sein.
Verlängerung der Reise
Es gibt viele Gründe für eine ungeplante Verlängerung des Auslandsaufenthalts. Im schlimmsten Fall kann es passieren, dass man so schwer erkrankt, dass die Transportfähigkeit auch nach Ablauf der Auslandskrankenversicherung nicht wiederhergestellt ist. Daher ist eine ausreichend lange Nachhaftung wichtig. Diese deckt den Zeitraum zwischen Ablauf der Versicherung und Wiederherstellung der Transportfähigkeit ab. Aber auch Verzögerungen bei der Rückreise oder einfach der Wunsch, länger zu bleiben, können die Reise ungeplant verlängern. Für so einen Fall gibt es bei einigen Anbietern spezielle Policen, die nach Ablauf der Auslandskrankenversicherung (in der Regel sechs bis acht Wochen) aus dem Ausland heraus abgeschlossen werden können. (fw)