Das kostet die private Absicherung des Pflegerisikos

16.05.2023

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In der privaten Krankenversicherung (PKV) existieren individuell bedarfsgerechte Pflegezusatzversicherungsprodukte, mit denen zu bezahlbaren Preisen eine Vollabsicherung für den Pflegefall möglich ist. Zu diesem Ergebnis kommt die Rating-Agentur Assekurata in einer aktualisierten Studie. Interessenten sollten bei der Entscheidungsfindung neben dem Preis aber vor allem die Bedingungs- und auch die Anbieterqualität im Auge haben.

In ihrer Studie „Absicherung im Pflegefall – Mit der Pflegezusatzversicherung zur Pflegevollversicherung“ untersuchen die Kölner Analysten die verschiedenen PKV-Lösungen und ihre individuellen Besonderheiten und geben Tipps, worauf der Kunde beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung achten sollte. Darüber hinaus ermittelt Assekurata anhand von Rechenbeispielen, welche monatlichen Beiträge bei verschiedenen Eintrittsaltern vonnöten wären, um die bestehende Pflegelücke mit Hilfe einer Pflegezusatzversicherung zu schließen.

Pflegelücke steigt weiter

Dass die gesetzliche Pflegeversicherung trotz aller Reformen im Ernstfall nicht die vollen Pflegekosten abdeckt, ist vielen Verbrauchern mittlerweile bekannt. Nach den jüngsten Veröffentlichungen des vdek (Verband der Ersatzkassen e. V.) steigt die Pflegelücke, also die Differenz zwischen den tatsächlich entstehenden Kosten und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, im stationären Bereich im Bundesdurchschnitt weiter auf 2.468 € an. „2019, als wir die Studie estmals veröffentlichten, hatte die Differenz noch bei 1.928 € gelegen“, erläutert Alexander Kraus, Senior-Analyst bei Assekurata und Autor der Studie. Bei ambulanter Fachpflege beträgt sie nach Assekurata-Recherchen durchschnittlich je mnach Pflegegrad zwischen 375 € und 2.100 €. Allerdings variieren vor allem die Pflegeheimkosten je nach Wohnort beziehungsweise Bundesland zum Teil erheblich, während die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bundesweit einheitlich sind. Dementsprechend schwankt auch der Eigenanteil beziehungsweise die Pflegelücke.

Pflegetagegeldversicherungen bieten eine Lösung

Mit der Pflegetagegeldversicherung, wozu auch die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung (Pflege-Bahr) gehört, und der Pflegekostenversicherung bieten die PKV-Unternehmen in diesem Zusammenhang der Produktvarianten für die zusätzliche private Vorsorge an. Am vorteilhaftesten, weil am flexibelsten, erscheint grundsätzlich die Pflegetagegeldversicherung. Hier kann der Kunde die Höhe des Tagegelds frei wählen und die Leistung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu bestimmten Anlässen oder Zeitpunkten erhöhen. Um der Inflation vorzugreifen, sollten Interessenten auf die am Markt unterschiedlichen Regelungen der Dynamisierung achten, rät Kraus. Marktweit am gängigsten ist hierbei die Option, das bestehende Tagegeld alle drei Jahre um 10 % zu erhöhen. Diese Regelung bietet aktuell rund ein Drittel der Anbieter an. Versicherte, die eine regelmäßige dynamische Anpassung ihres Pflegetagegelds anpeilen, müssen allerdings berücksichtigen, dass die Beiträge dementsprechend steigen. „Daher gilt es bei der Entscheidung, ob die Dynamik regelmäßig beansprucht wird, auch immer die tatsächliche individuelle Pfleglücke im Auge zu behalten“, merkt Alexander Kraus an. „In jedem Fall sollte der Tarif auch nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit die Leistungen weiter dynamisieren, damit die Absicherungshöhe auch im Pflegefall adäquat bleibt.“

Leistungsniveaus und Beiträge der untersuchten Tarife variieren

Trotz geeigneter Produktlösungen stagnierten die Bestandszuwächse in der Pflegezusatzversicherung in den vergangenen Jahren. Bis Ende 2021 hatten erst rund 5,3 % der Bevölkerung in Deutschland beziehungsweise 4,4 Mio. Personen eine zusätzliche Absicherung für den Pflegefall abgeschlossen. Ein Grund für die Kaufzurückhaltung scheint, dass Verbraucher die finanzielle Belastung einer Pflegezusatzversicherung scheuen.

Dieser Fragestellung ist Assekurata in der Studie nachgegangen. Hierfür wurden für unterschiedliche Eintrittsalter die Beiträge für eine Pflegekostenversicherung und drei Pflegetagegeldtarife erhoben. Um die durchschnittlich bestehende Pflegelücke zu decken, wurde hierbei beim Pflegekostentarif die Verdoppelung der gesetzlichen Leistung (Aufstockung um 100 %) und bei den Pflegetagegeldtarifen eine Leistung von monatlich 2.400 € bei stationärer Pflege in den Pflegegraden 2 bis 5 vorausgesetzt.

Aufgrund der Leistungsunterschiede in den Pflegegraden – speziell bei ambulanter Pflege – unterscheiden sich auch die Tarifbeiträge. Die Spannbreite reicht von einem günstigen Tarif bis hin zu einer Maximallösung, die im oberen Preissegment liegt. Hierbei leistet der Tarif dann sowohl bei ambulanter als auch bei stationärer Pflege immer 100 % des Tagegeldes.

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