Cyber-Dämmerung

25.11.2024

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Weitreichende Konsequenzen

Anlässlich der weltweiten Systemausfälle machte der GDV in puncto Absicherung wenig Hoffnung. Zumindest in den Musterbedingungen, welche der Gesamtverband der Versicherer veröffentlicht, besteht kein Versicherungsschutz für solche Ausfallschäden. So mancher Makler und Unternehmenskunde fühlt sich an Corona-Zeiten erinnert. Trotz eines Vertrags zur Betriebsschließungsversicherung versagte das Kleingedruckte den Ausfallschutz nach der behördlich angeordneten Betriebsschließung. Aufmerksame Makler warteten bei Gastrobetrieben und Veranstaltern mit besseren Bedingungen auf und schafften ihre Kundschaft auf die sichere Ersatzseite. Andere mussten ihren Vermögensschadenversicherer über die drohenden Ersatzansprüche wegen Beratungsversäumnis informieren. Die Geschichte scheint sich zu wiederholen. Während sich Versicherer aus riskanteren Cyber-Geschäften zurückziehen, bieten etliche Cyber-Risikoträger zumindest partielle Absicherungen nach Cloud- und anderen externen Systemausfällen.

Mehr Schutz zur Sicherheit

Der globale Systemausfall war ein Weckruf. Jedes Unternehmen sollte das hauseigene Risikomanagement im Hinblick auf Rück- und Wechselwirkungen durch externe Systemausfälle prüfen. Von der Arztpraxis bis zum Zementproduzenten geht nichts mehr ohne IT & Co. Es fehlt nicht an gesetzlichen Vorgaben zur Dokumentation der Prozessgefahren und Verarbeitungsrisiken. Im Schadenfall bedrängen Datenschützer, Polizei, Staatsanwaltschaft sowie andere Ermittler mit Staatsauftrag die Unternehmensverantwortlichen zusätzlich mit Bußgeld- und Strafverfahren. Versicherungsmakler sind dabei entweder Teil des Risikoproblems, wenn eigentlich verfügbarer Versicherungsschutz nicht bereitsteht, oder eben ein fester Bestandteil der Risikomanagementlösungen. Unterm Strich sorgen die Cloudausfälle und Hackerangriffe für zunehmend schärfere Bedrohungslagen, aber ebenso für frischen Wind in der Versicherungsberatung im Neugeschäft und bei den Bestandskunden. (gg)