Cyber-Crime ist Chefsache

06.03.2025

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Risikomanagement

Eher früher als später dürften die neuen Gesetze ebenfalls Versicherungsmakler treffen. Schließlich ist ein passender Versicherungsschutz wichtig, falls Risikomanagementmaßnahmen in betroffenen Unternehmen versagen. Neben dem umfangreichen Cyber-Schutz sollten sich alle Geschäftsführer als „Directors and Officers“ um eine eigene D&O-Deckung in ausreichender Millionenhöhe bemühen. Die gesetzlichen Fallstricke rund um Datenschutz, IKT-Sicherheit und Cyber- Gefahren sind sehr eng gelegt. Opfer einer Cyber-Attacke rücken bei Versäumnissen durch den Gesetzgeber umgehend in die Täterschaft auf. Auch die Unternehmen selbst sollten sich vor finanziellen Verlusten aus Fehlern der Leitungs- und Aufsichtsorgane via D&O schützen. Um wachsamen Strafverfolgern zu begegnen, unterstützt die Straf-Rechtsschutz mit finanziellen Mitteln. Befähigte Rechtsexperten für Cyber-, Daten- und IKT-Sicherheitsvergehen sind rar und teuer. Die wirtschaftlichen Folgen aus Cyber-Angriffen können betroffene Unternehmen, ähnlich wie hohe Haftpflichtansprüche oder ein Betriebsausfall, in die Pleite katapultieren. Versicherungen garantieren dabei kein Schaden-Happyend. Allein die Melde- und Veröffentlichungspflichten bei Cyber-Vergehen können das Unternehmensimage in der öffentlichen Wahrnehmung schwer anschlagen. Kunden und Zulieferer machen gewöhnlich einen größeren Bogen um Betroffene und bevorzugen die unbescholtene Konkurrenz. Deshalb gehört die kontinuierliche Absicherung von Daten und IKT auf dem technisch neuesten Stand sehr weit oben auf die Geschäftsleitungsagenda.

Die Komplexität der Cyber-, Daten- und IKT-Sicherheit wächst und daraus erwachsende Fehlentscheidungen und Versäumnisse erfordern eben einen passenden D&O-Schutz. Etliche Unternehmen unterschätzen zudem Mitarbeiter, die gutgläubig, in Unkenntnis oder aus Vorsatz erhebliche Verluste verursachen. Sicherheitsverfahren, Schulungen sowie angemessene Überwachungen minimieren Diebstähle, Fehlüberweisungen, Unterschlagungen und andere kriminelle Aktivitäten, die von innen oder auch außen initiiert werden. Vertrauensschadenversicherer erwarten wie Cyber-, D&O-, Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherer die Einhaltung der relevanten gesetzlichen Regelungen und gängigen Sicherheitsrichtlinien. Und diese entwickelt der Gesetzesgeber bekanntlich gerne und stetig weiter. (gg)