BVSV informiert über Haftungsfragen für Geschäftsführer und Lösungsansätze für Finanzdienstleister
20.06.2023
Eindrücke des BVSV - Kompetenztages am 13.06. | Fotos: © BVSV
Wer sich als Finanzdienstleister auf Gewerbekunden konzentriert, bekam auf dem Kompetenztag des BVSV am 13.6., ein Gefühl dafür, wie er Anfragen eben solcher Gewerbekunden aus seiner Stadt bekommt. Die BVSV-Gewerbezentren sind erster Anlaufpunkt für Gewerbetreibende, die aufgrund des neuen StaRUG-Gesetzes einen RiskCheck für ihr Unternehmen brauchen.
In unserer Bildergalerie sehen Sie Eindrücke des BVSV-Kompetenztages (Fotos: © BVSV).
Als Risikomanager sind Finanzdienstleister prädestiniert dafür, ihr Büro auch als BVSV-Gewerbezentrum zu betreiben und dadurch neue Gewerbekunden zu gewinnen. Wie genau das funktioniert, darüber informierte der BVSV vor vollem Haus einen ganzen Tag lang.
Der BVSV-Kompetenztag in Leipzig informierte Finanzdienstleister ausführlich über Haftungsfragen für Geschäftsführer sowie Lösungsansätze für Makler. Dabei wurde besonders auf die Auswirkungen des StaRUG-Gesetzes und der Umsetzungs-Verpflichtungen aus Brüssel hingewiesen. Diese haben direkte Konsequenzen für die Haftung von Unternehmen, Geschäftsführern und Steuerberatern. BVSV-Vorsitzender Andreas Schwarz betonte, dass viele Unternehmen die Tragweite dieses Gesetzes unterschätzen und bei Missachtung mit ihrem Privatvermögen zur Haftung herangezogen werden können, unabhängig von der Rechtsform ihres Unternehmens.
In dieser Situation spielen Finanzdienstleister eine entscheidende Rolle, indem sie Unterstützung anbieten und damit Zugang zu neuen Gewerbekunden erhalten können. Oftmals haben reine Versicherungs-Dienstleister keinen einfachen Zugang zu diesen Kunden, diese einzigartige Chance bietet nun ein BVSV-Gewerbezentrum. Durch die Bereitstellung von Lösungskonzepten des BVSV können sie ihren bestehenden Kunden helfen und gleichzeitig neue Gewerbekunden akquirieren.
BVSV-Vorsitzender Andreas Schwarz erklärte, dass das StaRUG-Gesetz bisher wenig bekannt ist, da es mitten in der Pandemie am 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist. Die Aufmerksamkeit lag damals hauptsächlich auf den Rettungsmaßnahmen für Unternehmen, die über Steuerberater beantragt wurden. Dadurch geriet das StaRUG-Gesetz in den Hintergrund. Schwarz betonte jedoch, dass es generell die Verantwortung der Betroffenen ist, sich über geltende Gesetze zu informieren.
Haftungsfalle ein wichtiges Thema
Ein wichtiges Thema, das auf dem BVSV-Kompetenztag behandelt wurde, war die Haftungsfalle für Geschäftsführer und Steuerberater. Steuerberater haften nur dann, wenn sie nicht explizit auf existenzbedrohende Risiken hinweisen, während Geschäftsführer zu 100 Prozent haften. Es ist daher von großer Bedeutung, die gesetzlichen Vorgaben zu beachten, zu überwachen, zu dokumentieren und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Der BVSV hat eine vollständige Onlinestrecke mit seinen Risk-Checks entwickelt, die Finanzdienstleistern als Werkzeugkasten zur Erfüllung ihrer Aufgaben dienen. Diese Risk-Checks sind keine unerlaubte als Rechtsberatung. Nach der Datenaufnahme im jeweiligen Risk-Check-Modul erfolgt eine Auswertung durch das BVSV-Rechenzentrum. Der Mandant erhält daraufhin ein gerichtsfestes Sachverständigengutachten, das ihm hilft, seinen Pflichten nach dem StaRUG nachzukommen und von Haftungsrisiken befreit zu sein.
Andreas Schwarz bekräftigte, dass Finanzdienstleister auf Steuerberater und Kunden aus dem KMU-Bereich zugehen können. Der BVSV unterhält Gewerbezentren vor Ort, die die regionale Kontaktaufnahmen ermöglichen. Zudem pflegt der Berufsverband Kooperationen mit anderen Verbänden, die ihren Mitgliedsunternehmen empfehlen, sich an das nächstgelegene Gewerbezentrum zu wenden.
Auf dem
BVSV-Kompetenztag sprachen auch kompetente Wirtschaftsprüfer, Steuerberater,
Rechtsanwälte und Branchenvertreter, die mit dem Thema StaRUG bestens vertraut
sind.
Sie informierten die Teilnehmer ausführlich über die Marktsituation und
die sich daraus ergebenden Chancen für qualifizierte
Versicherungsansprechpartner. Die Experten lieferten wertvolle Einblicke in die
rechtlichen und praktischen Aspekte des StaRUG-Gesetzes sowie der
Haftungsfragen.
Haftungsfragen und Lösungsansätze
Die Betreiber der BVSV-Gewerbezentren berichteten live von ihrer Arbeit und standen den interessierten Teilnehmern für Fragen zur Verfügung. Dadurch konnten die Anwesenden direkt von den Erfahrungen und dem Fachwissen der Praktiker profitieren.
Die Haftungsfragen und Lösungsansätze, die auf dem Kompetenztag präsentiert wurden, bieten ein beträchtliches Vertriebspotenzial. Durch den Einsatz der vom BVSV entwickelten Risk-Checks erhalten Unternehmer eine umfassende Übersicht über ihre Haftung im gesamten Versicherungsbereich. Finanzdienstleister können diese Informationen nutzen, um offene Risiken abzudecken und ihren Kunden entsprechende Lösungen anzubieten.
Ein konkretes Beispiel für ein oft unterschätztes und dennoch zunehmend wichtiges Versicherungsgebiet ist die CyberRisk-Versicherung. Diese gewinnt aufgrund der steigenden Bedrohung durch Cyberangriffe und Datenschutz-Verletzungen immer mehr an Bedeutung. Finanzdienstleister haben die Möglichkeit, ihren Kunden durch gezielte Beratung und den Abschluss einer passenden Versicherungspolice in diesem Bereich Sicherheit zu bieten.
Insgesamt bot der BVSV-Kompetenztag den Teilnehmern eine wertvolle Plattform, um sich über die aktuellen Haftungsfragen für Geschäftsführer zu informieren, Lösungsansätze kennenzulernen und ihr Fachwissen in diesem Bereich zu erweitern. Durch die Bereitstellung von praktischen Tools wie den Risk-Checks sowie die Unterstützung durch die BVSV-Gewerbezentren können die Finanzdienstleister ihren Kunden eine umfassende Beratung und Lösungen anbieten und gleichzeitig ihr eigenes Geschäftspotenzial weiterentwickeln.
Interessierte Finanzdienstleister, die ebenfalls ein Gewerbezentrum eröffnen möchten, finden weitere Infos auf der Website des BVSV. Dort erhalten sie detaillierte Informationen zu den Leistungen und Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit dem BVSV. (ml)