Beitrag zur Künstlersozialkasse verkündet

11.09.2014

Ein Sprichwort sagt, dass der Applaus des Publikums, das Brot des Künstlers sei. Aber der Applaus allein reicht nicht aus um Schauspieler und Autoren zu ernähren. Daher gibt es als Grundsicherung die Künstlersozialkasse.

2014-09-12 (fw/db) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales meldet die Beitragssätze für die Absicherung von Publizisten und Künstler. Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt im Jahr 2015 stabil bei 5,2 Prozent. Die am 8.9.2014 unterzeichnete Künstlersozialabgabe-Verordnung 2015 wurde am 11.09.2014 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Durch das im Juli 2014 verabschiedete Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes soll ein weiterer Anstieg des Abgabesatzes verhindert werden. Intensivere Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung und der Künstlersozialkasse bei den Arbeitgebern sorgen zukünftig für eine gerechte Lastenverteilung zwischen den Unternehmen und tragen zu einer soliden Finanzbasis der Künstlersozialkasse bei.

Über die Künstlersozialversicherung werden in Deutschland derzeit rund 180.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen.

Die selbständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss in Höhe von 20 Prozent und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen in Höhe von 30 Prozent, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert.

Die Künstlersozialabgabe wird nach dem Umlageverfahren erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.

Download der Verordnung