(Bau-)Sparer sparen sicher

23.11.2016

Sparer der Bausparkassen sind doppelt auf der sicheren Seite © contrastwerkstatt - Fotolia.com

Durch die Erhöhung der gesetzlichen Absicherung auf 100.000 Euro für Spareinlagen, waren die Vorsorgesparer der Bausparkassen doppelt abgesichert. Diese Überversicherung wird beendet.

Der Verband der Privaten Bausparkassen e.V. meldet eine Folge, der im letzten Jahr erfolgten Erhöhung der gesetzlichen Einlagensicherung.

Von der Erhöhung der gesetzlichen Sicherung profitieren bis zu einer Anlagesumme von 100.000 Euro auch die Kunden der privaten Bausparkassen. In der Folge dieser Erhöhung der Rückversicherung von Vorsorgesparern haben die im Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.V. (BESF) vertretenen Bausparkassen ihre seit langem bestehende freiwillige Zusatzabsicherung der Kunden überprüft.

Eine Fortführung des BESF hätte den regulatorischen Aufwand für diese freiwillige Zusatzabsicherung erheblich erhöht, ohne die Sicherheit für die Bausparkunden zu verbessern.

Vor diesem Hintergrund und aufgrund des Ertragsdrucks infolge der Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank hat die Mitgliederversammlung des BESF, dem bis auf die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG und die Deutsche Bank Bauspar AG alle anderen privaten Bausparkassen angehören, die Auflösung des BESF beschlossen.

Institutionelle Anleger müssen sich selbst absichern

Für 99,8 Prozent der Bausparkunden und Vorsorgesparer ändert sich durch diese Entscheidung in ihrer Rückversicherung grundsätzlich nichts.

Bezogen auf die rund 9 Millionen Bausparverträge, die bei den Mitgliedsinstituten des BESF angespart werden, liegen nur ca. 19.000, das entspricht etwa 0,2 Prozent des Bestandes, über der Schwelle von 100.000 Euro, die gesetzlich abgesichert sind.

Durch die Auflösung des BESF entfällt für Privatkunden lediglich die freiwillige Zusatzabsicherung des Fonds für Bausparguthaben oberhalb dieser Schwelle und für außerkollektive Einlagen – wie zum Beispiel Festgelder – ab 100.000 Euro bis zur Höhe von 250.000 Euro.

Betroffen durch die Entscheidung sind im Wesentlichen nur institutionelle Anleger wie Versicherungen und Kommunen, die überdies der gesetzlichen Einlagensicherung nicht unterliegen.

Alle Bausparkunden können auf die Stabilität des Bausparsystems vertrauen, dass durch die Novellierung des Bausparkassengesetzes Ende 2015 weiter gestärkt wurde. Bausparkunden mit Einlagen über 100.000 Euro haben zudem die Möglichkeit, ihre Verträge auf mehrere Bausparkassen zu verteilen.

Die Auflösung wird bereits zum 28. Februar 2017 wirksam. Die im BESF vertretenen Bausparkassen werden ihre Kunden zeitnah über die notwendige Änderung der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) informieren. (db)