Basler kümmert sich um den Mittelstand
28.07.2014
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Die Basler Versicherungen bieten Unternehmen, die Bedarf an einer erweiterten Produkthaftpflicht haben, mit der neuen Basler Haftpflicht-Police Mittelstand eine gezielte Absicherung.
(fw/hwt) Neben den Standard-Produktbausteinen Betriebs-Haftpflicht-, Umwelt-Haftpflicht- und Umweltschaden-Versicherung enthält die Police kostenfrei zwei weitere Elemente: die Erstattung von Rückrufkosten bei fehlerhaften Produkten und Ansprüchen aus Benachteiligungen (AGG-Deckung). „Die Risiken für produzierende Betriebe und große Handelsunternehmen sind vielfältig, insbesondere können Rückrufkosten bei fehlerhaften Produkten für Unternehmen eine existentielle Belastung bedeuten", so Peter Reuter, Leiter Haftpflichtversicherung der Basler Versicherungen. „Die Basler Haftpflicht-Police Mittelstand deckt sämtliche Haftpflichtrisiken dieser Betriebe umfassend ab – ein großer Vorteil auch für die beratenden Vermittler." Wählen kann der Kunde zwischen drei Varianten für die Versicherungssumme: Abgeschlossen werden können drei, fünf oder zehn Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden.
Zudem bietet die Basler Haftpflicht-Police Mittelstand mehrere Leistungsverbesserungen. So sind Mietsachschäden an beweglichen Sachen wie etwa Maschinen und Werkzeuge mit einer abweichenden Obergrenze der Deckungssumme (Sublimit) von 100.000 Euro mitversichert und alle übrigen Sublimits, wie etwa Tätigkeitsschäden werden auf eine Million Euro je Versicherungsfall erhöht. Auch der Umfang der Produkthaftpflichtdeckung wurde deutlich erweitert. Die Kosten für den Einzelteileaustausch und Reparatur sowie Prüf- und Sortierkosten sind ohne Sublimit mitversichert. Gerade bei Serienproduktionen mit hoher Stückzahl, stellt die Überprüfung und Sortierung von Produkten laut Basler ein nicht zu unterschätzendes Kostenrisiko dar. Deshalb hat die Gesellschaft das in diesem Bereich marktübliche Sublimit gestrichen. Voraussetzung für den Versicherungsfall ist, dass sich die Prüfung und Sortierung auf Produkte Dritter bezieht, die aus oder mit mangelhaften Erzeugnissen des Versicherungsnehmers hergestellt, be- oder verarbeitet wurden. Nach eigenen Angaben im Gegensatz zu Wettbewerbern bezahlen die Basler Versicherungen auch, wenn nur ein Teil des Produkts ausgetauscht werden muss oder wenn das Erzeugnis im eingebauten Zustand repariert werden kann. Insbesondere für Hersteller komplexer Erzeugnisse oder für Systemhersteller sei diese Erweiterung sehr sinnvoll. Verlängert ein Hersteller die gesetzliche Gewährleistungsfrist auf bis zu fünf Jahre, besteht im Rahmen dieser Spezialpolice ebenfalls Versicherungsschutz.