Klage gegen Wirecard

13.05.2020

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Die TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat gestern die erste deutsche Anlegerklage gegen die Wirecard AG eingereicht. Dabei geht es um mangelhafte Kapitalmarktinformationen.

Es war wie ein Generationswechsel: Am 24. September 2018 verdrängte der aufstrebende Zahlungsdienstleister Wirecard die traditionsreiche Commerzbank aus dem DAX. Wirecard ist seitdem aber nicht unbedingt aufgrund seiner Geschäftsaktivität in den Schlagzeilen gewesen, sondern wegen angeblicher Bilanzunregelmäßigkeiten. In diesem Zusammenhang hatte es in der Vergangenheit mehrfach nach der Veröffentlichung von Dossiers und Pressartikeln, insbesondere in der britischen Financial Times, Kurseinbrüche im zweistelligen Prozentbereich gegeben. Daher hat Wirecard im Oktober vergangenen Jahres selbst eine unabhängige Sonderuntersuchung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG in Auftrag gegeben, die die Vorwürfe untersuchen soll. Nachdem mehrfach angekündigte Termine verschoben wurden, an denen die Ergebnisse der Untersuchung vorgelegt werden sollten, wurde der Bericht nun am 28. April vorgelegt. In diesem spricht KPMG u.a. von Mängeln in der internen Organisation von Wirecard sowie von einem Untersuchungshemmnis. Deshalb konnte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft keine konkreten Aussagen bspw. zu der Existenz und der Höhe von Umsatzerlösen aus bestimmten Geschäftsbeziehungen mit Wirecard treffen. Daraufhin brach der Aktienkurs von Wirecard um zeitweise ca. 40 % ein und wurden zweitweise über 5 Mrd. Euro an Marktkapitalisierung vernichtet. „Nach dem KPMG-Bericht sehen wir unsere feste Überzeugung bestätigt, dass Wirecard ein massives Compliance-Problem hatte und hat - und darüber hätte Wirecard den Kapitalmarkt rechtzeitig in Kenntnis setzen müssen“, so Maximilian Weiss, Rechtsanwalt der TILP-Gruppe. „Das Maß ist jetzt voll. Wir haben nunmehr alle rechtlich erforderlichen Fakten beieinander und können diese belegen – daher messen wir der von uns eingereichten Klage hohe Erfolgschancen bei“, erläutert Weiss.

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