Der Staat erbt mit

03.09.2014

Große Erbschaften bescheren dem deutschen Staat ein stetig steigendes Steueraufkommen. Der Fiskus vereinnahmt dreimal mehr Erbschaftssteuer als noch vor 20 Jahren.

2014-09-04 (fw/db) Die Erbschaftswelle in Deutschland rollt - nie zuvor wurde so viel vererbt. Die vorangegangene Generation hat Vermögen angehäuft, nun profitieren die Kinder. Und der Staat verdient fleißig mit. Die Einnahmen aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer sind in den vergangenen 20 Jahren schneller gewachsen, als das Vermögen der Deutschen.

Das zeigt eine aktuelle Studie der Deutschen Postbank AG. Von 1993 bis 2013 stieg das Gesamtvermögen der privaten Haushalte um gut 100 Prozent auf über 12 Billionen Euro. Das Volumen der gezahlten Erbschafts- und Schenkungssteuern vergrößerte sich allerdings im gleichen Zeitraum um fast 200 Prozent. Lagen die Einnahmen des Staates 1993 hier noch bei 1,56 Milliarden Euro, so war es 2013 mit 4,63 Milliarden Euro bereits dreimal so viel.

Auf den ersten Blick erscheinen diese Steuereinnahmen verglichen mit der Höhe des deutschen Gesamtvermögens gering. Grund ist, dass nicht für jede Erbschaft oder Schenkung auch wirklich Steuern anfallen. Oft kann der Fiskus die Erben nämlich erst gar nicht zur Kasse bitten, weil Freibeträge ausgeschöpft werden. So dürfen Ehepartner beispielsweise bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben und die Kinder bis zu 400.000 Euro. Für Enkelkinder beträgt der Freibetrag immerhin noch 200.000 Euro.

Der Grund für den prozentual hohen Anstieg der Steuereinnahmen liegt also weniger in der Menge, als vielmehr in der Höhe der Erbschaften und Schenkungen. Die repräsentative Umfrage der Postbank hat ergeben, dass aktuell mehr als jeder vierte angehende Erbe ein Vermächtnis im Wert von über 100.000 Euro erwartet. Denn häufig ist im Erbe ein Haus oder eine Eigentumswohnung enthalten.

Die Deutschen haben die Vorteile der "Rente aus Stein" erkannt und setzen gerade in Krisenzeiten bei ihrer privaten Altersvorsorge auf Immobilien, die dann den Wert der Erbschaft entsprechend erhöhen. So werden die geltenden Freibeträge immer häufiger überschritten und beim Finanzamt lässt die anfallende Erbschaftssteuer die Kassen klingeln.