Zurich: Spezieller Versicherungsschutz für alte, motorisierte Schätzchen

07.02.2013

Besonders gern, wenn die Sonne vom Himmel lacht, kommen die wunderschönen alten Schätzchen aus den Garagen. Mit dem Frühling beginnen auch wieder die ersten Ausfahrten mit dem Oldtimer. Doch bevor das historische Vehikel auf die Straße darf, sind meist Restaurierungsarbeiten vonnöten. Die Zurich empfiehlt Oldtimerbesitzern in diesem Zusammenhang eine spezielle Restaurierungsversicherung abzuschließen.

(fw/ck) Viele sind in dem Irrglauben, dass die Hausratversicherung dafür aufkommt, wenn es zu Schäden an der Karosserie bei Schrauberarbeiten am geliebten Oldtimer in der heimischen Garage kommt. Nein! Kraftfahrzeuge aller Art sind hier vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Zurich mahnt daher, vorsorglich eine spezielle Restaurierungsversicherung abzuschließen. Mit der Police ist auch ein nicht zugelassener Oldtimer rundum abgesichert und kann bedenkenlos in einem privaten Einstellraum wie einer Einzel- oder Sammelgarage restauriert werden. Wird der Wagen für professionelle Handwerksarbeiten zum Restaurator oder Lackierer transportiert, ist auch der Transportweg über Zurich abgesichert. Insgesamt gilt der Versicherungsschutz für maximal 2 Jahre. Gut für den Kunden ist zudem: Sollte die Restauration schon vor Vertragsende abgeschlossen sein, zahlt Zurich den noch "offenen" Betrag anstandslos zurück.

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