WirtschaftsHaus setzt auf DEKRA

25.06.2018

Unabhängige Gutachter prüfen den Baufortschritt der von der Wirtschaftshaus AG errichteten Pflegeimmobilien / Foto: © fotofabrika-stock.adobe.com

Damit der Bau ihrer Pflegeimmobilien möglichst problemlos über die Bühne geht, arbeitet die WirtschaftsHaus AG künftig mit der DEKRA zusammen.

Neben dem TÜV gehört die DEKRA wohl zu den bekanntesten Prüfgesellschaften im deutschsprachigen Raum. Inzwischen beschäftigt das 1925 gegründete Unternehmen ca. 44.000 Mitarbeiter. Diese kümmern sich auch mit den von der WirtschaftsHaus AG errichteten Pflegeimmobilien. So bietet die DEKRA Dienstleistungen im Bereich Immobilien an, um Abweichungen vom Bausoll oder Mängel frühzeitig zu erkennen. „Bei den von uns entwickelten Immobilien steht die Qualität im Fokus. Um diese dauerhaft zu gewährleisten, arbeiten wir ab sofort mit der DEKRA zusammen und setzen zukünftig zusätzlich auf die strengen Prüfkriterien des Vereins“, sagt Architekt Daniel Kräft von der WH Plan & Projekt GmbH der WirtschaftsHaus AG und ergänzt: „Diese Zusammenarbeitet ist ein weiterer Schritt, um die besondere Wertigkeit der von uns angebotenen Pflegeimmobilien zu unterstreichen und sie zu einer echten Marke zu machen. So bieten wir unseren Partnern, Kunden und auch den Pflegebedürftigen, die in den Objekten ein neues Zuhause finden, moderne und zukunftssichere Immobilien. Langfristig planen wir, alle unsere Neubauobjekte sowie größere Sanierungen von der DEKRA begleiten zu lassen.“

Abnahme durch unabhängige Sachverständige

Mit der Größe und der Komplexität eines Bauvorhabens steigt in der Regel auch die Anzahl der am Projekt beteiligen Bauunternehmen bzw. Gewerke. Damit erhöht sich auch das Risiko, dass Baumängel entstehen oder sich das Vorhaben verzögert. Unabhängige Gutachter der DEKRA prüfen in allen wesentlichen Bauphasen sowohl die klassischen Bauleistungen als auch die Umsetzung der Gebäudetechnik, um mögliche Unstimmigkeiten in den Prozessabläufen frühzeitig zu entdecken. Projektteams der baubegleitenden Immobilienprüfung für Großprojekte setzen sich für gewöhnlich aus Sachverständigen der Fachrichtung Bau, also Architektur sowie Hoch- und Tiefbau, und der mechanischen sowie elektrischen technischen Gebäudeausrüstung zusammen. Diese Sachverständigen nehmen in verschiedenen Baustadien Prüfungen zu Fälligkeitszeitpunkten der Makler- und Bauträgerverordnung („MaBV“) vor. Dazu gehören bis zu sieben Vororttermine, sogenannte Audits, mit anschließenden Berichten. Die Termine orientieren sich an den Fälligkeiten der MaBV in den Endkundenverträgen. „Zu den Stadien gehören der Beginn der Erdarbeiten, die Rohbaufertigstellung einschließlich Zimmererarbeiten, die Fertigstellung der Rohinstallationen Heizung, Sanitär und Elektro, die Fertigstellung des Fenstereinbaus einschließlich Verglasung, die Fertigstellung des Innenputzes sowie die Fertigstellung der Fassadenarbeiten. Am Ende erfolgt bei der vollständigen Fertigstellung eine letzte Abnahme und die Ausfertigung eines entsprechenden Zertifikates“, erklärt Daniel Kräft und ergänzt: „Konkrete Aufträge richten sich nach den individuellen MaBV-Voraussetzungen zu den jeweiligen Immobilien, die Überprüfung der Bautenstände ist also objektabhängig. Bei Bestandsobjekten entfallen so beispielsweise die Abnahmen der Erdarbeiten.“ (ahu)

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