Wirecard: Juristischer Sieg für Markus Braun

09.08.2021

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Das Landgericht München I hat einer Beschwerde von Markus Braun und seinen Anwälten stattgegeben. Damit hat der ehemalige Vorstandsvorsitzende von Wirecard wieder Zugriff auf einen Teil seines Vermögens.

Am 24. Juni 2021, nur einen Tag vor der Insolvenz von Wirecard, hat Markus Braun über seine Beteiligungsgesellschaft MB Beteiligungsgesellschaft mbH Aktien im Wert von 6,6 Mio. Euro abgestoßen. Daraufhin erstattete die BaFin bei der Staatsanwaltschaft München I Anzeige gegen Braun wegen Insiderhandels – einen Vorwurf, den der Ex-Wirecard-Chef stets bestritt. Im Zuge der Anzeige hatte die Staatsanwaltschaft Braun den Zugriff auf das aus dem Aktienverkauf stammende Geld entzogen. Dagegen legte Braun Beschwerde vor dem Landgericht München I ein und bekam bereits am 12. Juli Recht, wie die Süddeutsche Zeitung aktuell berichtet. Weil sich der Vermögensarrest auch gegen Brauns Beteiligungsgesellschaft richtete, beläuft sich die Gesamtsumme auf 13,2 Mio. Euro.

Laut SZ halte das Gericht die Aufrechterhaltung des Arrests für „nicht mehr verhältnismäßig“, auch weil die Staatsanwaltschaft eingeräumt habe, dass sich der Tatverdacht trotz „umfangreicher Ermittlungsmaßnahmen“ nicht erhärtet habe. Das Gericht möchte dies allerdings nicht als Freispruch werten, denn es bestehe weiterhin der Anfangsverdacht „gegen ein insiderrechtliches Veräußerungsverbot.“ (ahu)