Wenn dem Hund das Temperament durchgeht...

08.12.2020

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… ist eine Hundehalterhaftpflichtversicherung sinnvoll. Eine solche bietet die GHV an. 

Im Rahmen der Hundehalterhaftpflichtversicherung wird jeder Schaden abgedeckt, der Dritten durch Hunde entsteht, egal ob an fremdem Eigentum, fremdem Vermögen oder bei Personenschäden. Neben den Haltern sind auch Familienangehörige und Personen eingeschlossen, die mit in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Zudem werden auch die Mit-Besitzer oder private Hundehüter geschützt, in deren Obhut sich das Tier bspw. bei einer längeren Abwesenheit befindet. „Gerade wenn in der Corona-Krise vermehrt auch ungeübtere Betreuungspersonen mit einem Hund unterwegs sind, kann es zu Situationen kommen, in denen etwas passieren könnte. Damit die Hundehüter dann nicht auf den finanziellen Folgen sitzen bleiben, ist es wichtig, auch sie gut abgesichert zu haben“, erklärt Hans-Gerd Coenen, Vorstandsvorsitzender der GHV Versicherung. Zudem ist auch ein Biss, der den Betreuer selbst beim Hüten des Tieres verletzen kann, in der Versicherung inbegriffen.

Der Versicherungsschutz leistet auch bei Schäden, die bei zahlreichen klassischen Aktivitäten wie Hundeprüfungen, Schauvorführung, Turnieren, Ausstellungen und Hundelehrgänge entstehen können. Die private Teilnahme an zahlreichen Veranstaltungen und deren Vorbereitungen ist ebenfalls mitversichert. Hierzu gehören bspw. Hunde- und Hundeschlittenrennen, Agility-Sport und Dog Dance. Zudem sind Hunde bei Auslandsaufenthalten bis zu fünf Jahre geschützt, innerhalb Europas gilt der Schutz sogar zeitlich unbegrenzt.

In der Versicherung sind darüber hinaus eine Forderungsfallabdeckung, Mietsachschäden an Räumen bis 10 Mio. und an mobilen Einrichtungsgegenständen bis 50.000 Euro abgedeckt. Die Mitversicherung von Welpen bis zum 15. Monat und eine Neuwertentschädigung bis 2.500 Euro gehören genauso zum Versicherungsschutz wie Leistungen beim Verstoß gegen die Leinen- und Maulkorbpflicht. (ahu)