Vorsicht vor Betrug mit Transparenzregister!

22.01.2020

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Eingetragene Personengesellschaften und juristische Personen des Privatrechts müssen sich seit Oktober 2017 in das Transparenzregister eintragen. Der Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW e.V. warnt nun vor einer Betrugsmasche.

„Zahlungsaufforderung – Verstoß gegen das Geldwäschegesetz“: Eine solche Mail des „Transparenzregister e.V.“ haben zahlreiche Mitgliedsunternehmen des AfW erhalten. Der Verband weist darauf hin, dass der „Transparenzregister e.V.“ nichts mit dem Transparenzregister zu hat. Auch führt der in der Mail angegebene Link TransparenzregisterDeutschland.de nicht zum offiziellen Transparenzregister. Vielmehr handle es sich um ein Angebot für eine 49 Euro teure „Hilfestellung“ und nicht um eine amtliche Aufforderung.

Ob es sich bei der Mail um einen Phishingversuch handelt, kann der AfW laut eigener Aussage nicht beurteilen. Dennoch rät er Betroffenen dringend, die Mail zu ignorieren bzw. zu löschen.

Vermittler sollten dennoch prüfen, ob sie ihrer Eintragepflicht in das Transparenzregister nachgekommen sind. In dieses müssen Unternehmen, Vereine, Genossenschaften und Stiftungen diejenigen Personen eintragen, die bei ihnen als „wirtschaftlich Berechtigte“ Einfluss ausüben. Gesellschaften, die ihre Beteiligungsverhältnisse schon im Handelsregister veröffentlicht haben, erfüllen damit in der Regel bereits die Anforderungen des Geldwäschegesetzes und müssen die Beteiligungsverhältnisse nicht mehr eigens beim Transparenzregister melden. Weitergehende Informationen finden Sie auch auf der offiziellen Seite des Transparenzregister. (ahu)