Schutz für Versicherungsvermittler verbessert

14.12.2015

Die Vermögensschadenshaftpflicht ist für Versicherungsvermittler gesetzlich vorgeschrieben. Neben den gesetzlichen Mindestdeckungssummen gibt es auch viel leistungsstärkere Deckungen am Markt.

2015-12-15 (fw/db) Die Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen e.V. (SdV) aus München hat prämienneutral die VSH-Tarife Secure (HDI) und comfort+ (ERGO) verbessert. Der SdV sind nach eigenen Angaben 4.200 Mitgliedsunternehmen angeschlossen.

„Bei beiden VSH-Tarifen konnten wir auf die bereits sehr umfangreichen Leistungen noch mal ‚einen draufgelegen‘. Die zahlreichen Produktverbesserungen gelten auch diesmal selbstverständlich sowohl für Neu- als auch für Bestandskunden“, erläutert SdV-Vorstand Christian Henseler.

Honorar-Dienstleistungen sind versicherbar

Mit den Verbesserungen werden nun auch alternative Vergütungsmodelle im Versicherungsschutz berücksichtigt, die aufgrund der Marktsituation für immer mehr Vermittlungsunternehmer von Bedeutung sind.

Während der günstigere VSH-Tarif Secure zum Beispiel die Vermittlung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten beinhaltet, geht der VSH-Tarif comfort+ noch darüber hinaus: Hier wird pauschal die Ausübung berufsbezogener Neben- und Servicedienstleistungen, auch soweit diese gegen ein gesondertes Entgelt erbracht werden, mitversichert. In den Bedingungen werden konkrete Tätigkeitsfelder genannt, wie die Tätigkeit als Generationenberater, Bürodienstleistungen wie die Pflege von Originalversicherungsunterlagen oder die Erstellung von Bestands- und Beitragsübersichten. Hierunter fällt auch die Verwaltung von Versicherungsverträgen über eine Online-Plattform, was ebenfalls bei immer mehr Vermittlern anzutreffen ist.

Wichtige Zusatzdeckungen schützen Vermittlungsunternehmer

Die Liste der Verbesserungen ist lang und beinhaltet weitere wichtige Bausteine wie exemplarisch die Verletzung von Bestimmungen des Datenschutzes, Verletzung von Rechten zum Schutz der Persönlichkeit und vor Diskriminierung, unlauteren Wettbewerb durch Online-Aktivitäten oder den Versicherungsschutz für Erben des VN nach dessen Ableben.

"Wie bei anderen Versicherungen auch, sind es oftmals die scheinbar unwichtigen Klauseln, die im Schadenfall für ein böses Erwachen sorgen", warnt Experte Henseler.

Bei vielen Deckungen für die Vermögensschadenshaftpflicht der Vermittler sind beispielhaft Ansprüche von Angehörigen zumeist ausgeschlossen oder auf Angehörige außerhalb häuslicher Gemeinschaft begrenzt. Bei den neuen VSH-Tarifen der SDV sind jetzt auch die Ansprüche von Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft sowie viele weitere Verbesserungen in die Deckung eingeschlossen.

finanzwelt-Fazit: Zum Jahreswechsel sollten Versicherungsmakler und Vermittlungsunternehmer ihren eigenen Versicherungsschutz in Leistungen und Prämien überprüfen. Unabhängig von einer Mitgliedschaft im SdV kann jeder Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler seine bestehende Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung kostenlos von den Experten des SdV im Rahmen des SdV-Policen-Checks überprüfen lassen. Das ist ein faires Angebot.

Dietmar Braun