Provision vs. Honorar ist sowas von out

04.07.2019

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Wie würde wohl Jogi Löw in der Kleidung von Reiner Calmund aussehen? Es würde eventuell nicht richtig sitzen. Genauso passt bei der fondsgebundenen Rentenversicherung nicht jedes Vergütungsmodell zu jedem Kunden und Berater. Während Verbraucherschützer ein striktes Provisionsverbot fordern, findet der Markt individuelle Lösungen jenseits der veralteten Zweigleisigkeit von Honorar oder Provision. finanzwelt sieht das ähnlich und fordert hierfür Rechtssicherheit.

Bei den fondsgebundenen Rentenversicherungen sehen Verbraucherschützer die Welt ganz einfach: Honorarberatung gut, Provisionsmodell böse. Die Argumentation: wenn ein Vermittler Provision erhält, verfällt er in einen Abschlussrausch, um seine Einkünfte zu steigern. Ein Honorarberater hingegen entscheidet immer im Sinne des Kunden. Schließlich erhält er das Honorar für die Beratungsleistung und nicht für die Vermittlung eines bestimmten Produktes.

Viel mehr als nur Brutto oder Netto

Statt durch Verbote zu bevormunden, überlässt Standard Life lieber die Entscheidung den Menschen, die sie betrifft: Kunden und Vermittler. Dabei geht der Versicherer sogar über das klassische „Entweder-Oder“ von Brutto und Netto hinaus. Alle Policen gibt es als Nettotarif, Tarif mit hoher Abschlussprovision oder als Tarif mit reduzierter Abschlussprovision und höherer laufender Vergütung. „Seit knapp einem Jahr steht den Vermittlern mit dem Tarif V ein besonders variables Vergütungsmodell zur Verfügung“, berichtet Christian Nuschele, Head of Sales & Marketing bei Standard Life Deutschland. „Hier kann der Vermittler mit dem Kunden die Vergütung sehr individuell und dem Beratungsaufwand entsprechend vereinbaren.“ Konkret liegt die Abschlussvergütung zwischen 0 und 4 %des gezahlten Einmalbeitrages, die Folgecourtage zwischen 0 und 1 % des Fondswertes. Die Idee dahinter: „Der neue Tarif V wird die Vermittler da-bei unterstützen, den zunehmenden Transparenzanforderungen Rechnung zu tragen und ihr Geschäftsmodell noch stärker auf laufende Vergütung umzustellen“, erklärt Nuschele. So kann der Berater nachhaltiger beraten, betreuen und Kunden binden. Er muss sich nicht mehr ausschließlich auf neue Abschlüsse konzentrieren. Davon profitieren alle Seiten.

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