Zwei Neuerungen bei uniVersa

04.03.2020

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Die uniVersa hat in der PKV zwei Neuerungen eingeführt: Die Aufnahmekriterien wurden verbessert und eine neue Arbeitshilfe für Vermittler wurde gestartet.  

Dank der neuen Aufnahmekriterien wird in der Krankenvollversicherung und der Krankentagegeldversicherung die Versicherungsfähigkeit von Berufen jetzt einheitlich beurteilt. Somit können alle Vollversicherten ein bedarfsgerechtes Krankentagegeld abschließen und die Karenzzeit frei wählen. Besonders bei der Beratung von Selbständigen und Freiberuflern ist das ein Vorteil. Die Regelung gilt auch für das spartenübergreifende Einkommenssicherungskonzept „unisafe|HQ“. Zudem wurde ein nahtloser Übergang von Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente gewährt.

Ebenfalls neu bei der uniVersa ist eine praktische Arbeitshilfe zur Antragsstellung. In dieser werden hilfreiche Tipps und Hinweise zu Antrags- und Gesundheitsfragen sowie Mindest- und Höchstsätze bei Tagegeldtarifen und zu Kombinationsmöglichkeiten bei der Zusatzversicherung gegeben. Damit sollen Nachbearbeitungen bei der Antragsstellung vermieden werden. Zudem gibt es einen VIP-Service, bei dem Vermittler einen Direktkontakt zu qualifizierten Risiko- und Bestandsmangern in der Unternehmenszentrale erhalten. „Der Weg vom Antrag zum Vertrag wird dadurch deutlich beschleunigt", erklärt Manfred Krausse, Abteilungsdirektor Personenversicherung-Vertrag bei der uniVersa. Mit Experten können Fachfragen geklärt und Risikovoranfragen besprochen werden. Die Mitarbeiter sind mit Entscheidungsbefugnissen ausgestattet und täglich von 8 bis 19 Uhr erreichbar. Die Antragsbearbeitung erfolgt innerhalb von 24 Stunden. „Meist geht es sogar schneller", so Krausse. (ahu)