Willis leistet Pionierarbeit
08.04.2014
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Bei Unternehmenskäufen oder -verkäufen kommt der Warranty & Indemnity Versicherung (W&I) eine immer größere Bedeutung zu.
(fw/hwt) „Als erstem deutschen Makler ist es uns gelungen, mit einem internationalen Versicherer ein deutsches W&I-Versicherungskonzept zu verhandeln, das eine Vielzahl von spürbaren Deckungsverbesserungen enthält", sagt Jürgen Reinschmidt, Head of Transaction Services von Willis Deutschland. „Die bisherigen Versuche des Marktes endeten regelmäßig in Übersetzungen englischer Vertragswerke ohne rechtliche und sprachliche Anpassung, sodass dies zu einer unverständlichen Lesbarkeit oder gar zu fehlerhaften Inhalten führte."
Bei einer Transaktion verständigen sich Verkäufer und Käufer über vom Verkäufer abzugebende Garantien. Diese werden im Kaufvertrag fixiert. Beispiele für Garantien sind die Erbringung von Stammeinlagen, die Richtigkeit von steuerlichen Vorgängen oder die Belastungsfreiheit von Geschäftsanteilen. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer für die Einhaltung dieser vertraglichen Garantien. Hält der Verkäufer eine abgegebene Garantie nicht ein und kommt es somit zu einem Vertragsbruch, so muss der Käufer seine Ansprüche aus der Garantie gegen den Verkäufer gerichtlich geltend machen. Dabei trägt der Käufer auch das Insolvenzrisiko des Verkäufers. Vor derartigen Risiken schützt eine W&I-Versicherung. W&I-Versicherungen werden in der Regel vor dem Closing einer Transaktion abgeschlossen. Dabei kommt es wie so oft auf die genauen Vereinbarungen, letztlich auf jedes Wort in der Police an.
Negative Rechtsfolgen des Versicherungsvertragsgesetzes werden mit den neuen Willis W&I-Bedingungen eliminiert und übliche Ausschlüsse auf ein absolutes Minimum begrenzt. Zu einem der wesentlichen Deckungsvorteile gehört die weitgehende Erstattung von Kosten, die der Marktstandard in dieser Form nicht bietet. Verkäufer oder Käufer profitieren darüber hinaus von einem zeitlich deutlich verbesserten Verhandlungsprozess während der Transaktion, da die Willis W&I-Bedingungen einerseits viele pauschale Erweiterungen von vornherein einschließen und andererseits eine hohe Vertragssicherheit erreicht wird. „In seiner automatisch vorgesehenen Deckungsbreite ist dieses übersichtliche W&I-Wording einzigartig", erklärt Jürgen Reinschmidt.