Wenn das Haustier Krallen zeigt

15.08.2023

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Haustiere gehören fest zum gesellschaftlichen Leben. Jeder Zweite versorgt mindestens ein Haus- bzw. Heimtier in den eigenen vier Wänden. Ein Drittel der Singles und zwei Drittel aller Mehrpersonenhaushalte halten Tiere. Hinzu kommen die Nutz- und Wildtiere auf Privatgrund sowie Betriebshöfen. Neben den Schutzgesetzen zum Tierwohl sind die Halter ebenfalls ihrem Umfeld verpflichtet und haften verschuldensunabhängig für Schäden, die ihre Schützlinge verursachen. Trotz dieser bundesweiten Gefährdungshaftung sind die Versicherungspflichten in den Bundesländern unterschiedlich oder gar nicht geregelt. Im Haftungsfall können Tierhalter und Tierhüter ohne passende Schutzlösungen vor erheblichen finanziellen Verlusten oder schlimmstenfalls vor einem Ruin stehen.

Auf den Hund gekommen

Den regelmäßig aufkeimenden Diskussionen um Kampfhunde und vor allem um deren Halter folgt oftmals der Wunsch nach genügendem Haftpflichtversicherungsschutz. Während einige Bundesländer entspannter auf Hundehalter blicken, verpflichten andere Bundesländer zur Tierhaftpflichtversicherung und fordern zum Teil eine Art „Hundeführerschein“. Die Grundsätze für Tierschutz und Gefährdungshaftung sind bundesweit geregelt. Im Hinblick auf die Versicherungspflicht und Hundehaltung verfügen die Länder hingegen unterschiedlichste Verordnungen. Einige fordern Haftpflichtschutz ab gewissen Hundegrößen, wollen Leinenpflicht oder führen Listen über die als gefährlich eingestuften Hunderassen. Vor einer Beratung können Blicke in die jeweiligen Landeshundegesetze bzw. -verordnungen sowie zusätzlich in regionale Regelungen vorteilhaft sein. Tierhaftpflichtversicherer reagieren ähnlich differenziert, wobei zum Haftpflichtschutz für sogenannte Kampfhunde die anfängliche Zurückhaltung abnimmt.

Komplexer Tierhaftpflichtschutz

Für Hundehalter bieten die Versicherer neben der Privaten Haftpflichtversicherung speziellen Schutz an. Eine Bündelung privater Haftpflicht-Policen ist verbreitet und kann insbesondere für Familien passen. Der eingetragene Hundehalter ist gewöhnlich der Versicherungsnehmer. Bei Ausflügen oder Spaziergängen hüten oft Familienmitglieder das Tier. Dieses sogenannte Tierhüter-Risiko decken modernere Private Haftpflichtversicherungen per se ebenfalls für fremde Tiere ab. Die Bündelung bei einem Versicherer entschlackt im Haftungsfall die Regulierung gegenüber vergleichbaren Fällen, in denen sich zwei oder mehrere Risikoträger zuständig fühlen. Am Ende der Schadenabwicklungen bleiben die Halter für ihre Tiere hauptverantwortlich. Sinngemäß gilt das ebenso für Pferdehalter, wobei Reitgemeinschaften und das Nutzen fremder Stallungen die Komplexität auf andere Ebenen hebt. Der Schutz für die Reittiere sollte solche Risikoumstände ebenso wie eventuelle Kutschfahrten mit eigenen oder fremden Fahrzeugen rundweg einschließen.

Unverhofft kommt mehrfach

Selbst wenn die Tierfreunde von der Ungefährlichkeit ihrer Vierbeiner überzeugt sind, führen ein schlichtes Erschrecken oder Weglaufen beispielsweise zu Verkehrsunfällen umfangreichen Ausmaßes. Eine harmonisierte Versicherungslösung ist von Vorteil, wenn für Private Haftpflicht- und Tierhaftpflichtrisiken hohe Summen mit einem weitgefassten Bedingungswerk bereitstehen. Ansonsten könnte zum Beispiel die Mietsachschadendeckung für Stubentiger zu Hause besser ausfallen als für gemietete Pferdeboxen. Reisefreudige Tierhalter benötigen zudem genügenden Auslandsschutz. Viele Haustiere, wie etwa Hamster, Kaninchen und Katzen, sind in der Privaten Haftpflichtversicherung pauschal eingeschlossen. Für andere Heimtiere, beispielsweise mit exotischer Herkunft wie Schlangen, Skorpione oder Spinnen, wäre eine Mitversicherung in den Bedingungen eingehender nachzulesen. In manchen Bundesländern und Regionen besteht für solche bissigen Tiere eine Versicherungspflicht.

Für angehende Tierhalter wird die Vorsorgedeckung in der Privaten Haftpflichtversicherung wichtig. Wer anfänglich den Haftpflichtschutz für Hund und Pferd vergisst, kann auf die Vorsorge hoffen. Bis zur kommenden Beitragsrechnung, die rückseitig zur Nennung neuer Risiken auffordert, sind die neuen Lieblinge oftmals mit geringeren Deckungssummen geschützt. Es empfiehlt sich also, die Neuankömmlinge zügig zu versichern. Der Haftpflichtschutz für Hunde und Pferde lässt sich meistens unkompliziert neben einer Privaten Haftpflichtversicherung vereinbaren. Für die anderen größeren Haus- oder Nutztiere sowie bei gewerblichen bzw. landwirtschaftlichen Tätigkeiten mit Tieren oder für Zuchten finden sich zwar weniger Anbieter, aber das Angebot für passenden Haftpflichtschutz ist noch breit genug. (gg)

Fazit

Haftpflichtversicherungen sind für alle Beteiligten existenziell. Insbesondere verursachte Feuer- und Personenschäden wachsen in hohe Millionen-Euro-Sphären. Die Wahrscheinlichkeiten solcher Schäden gelten als gering. Im Fall der Fälle wird es allerdings existenziell für den Tierhalter und dessen Angehörige. Selbst leichtere Tierbisse oder Unfallschäden können aufgrund der Folgekosten beträchtliche Löcher in Haushaltskassen reißen. Deshalb gehört der Haftpflichtschutz vor allen anderen Schutzlösungen für den Haushalt und der darin befindlichen Tiere auf die Versicherungsagenda. Die vernünftige Absicherung kleiner und großer Vierbeiner soll Versicherungsberatern emotional positiv besetzte Wege zu den Kundenverbindungen bahnen. Hierzu gehören zweifelsohne die Tierhaftpflichtversicherungen mit möglichst hohen Summen und sehr weitgefasstem Deckungsumfang