Versicherungs- und Vermittlermarkt gewährleistet Kundennutzen

15.01.2025

Michael H. Heinz, Präsident des BVK / Foto: © BVK

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt grundsätzlich die Wohlverhaltensaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten und das damit verbundene Ziel, Kunden einen Mehrwert zu geben. Eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zur Thematik wurde nun von der Bundesregierung beantwortet.

„Obwohl die BaFin 13 Lebensversicherer in die Prüfung nahm, bei der sie überhöhte Kosten vermutete, halten wir das Ergebnis der behördlichen Prüfung für erfreulich“, kommentiert BVK-Präsident Michael H. Heinz das Ergebnis. „Es zeigt sich, dass das Konzept des Value for Money im deutschen Versicherungsmarkt funktioniert und kein generelles Marktversagen vorliegt. Zudem sind die Abschlusskosten für Versicherungsprodukte nicht unangemessen hoch. Das ist für den Versicherungsvertrieb auf Provisionsbasis eine gute Nachricht zum Jahresanfang.“

Laut Antwort der Bundesregierung bewegen sich insbesondere die Kosten für Versicherungsvermittler im Rahmen, um einen Kundennutzen bei Versicherungsanlageprodukten zu gewährleisten. Im Fünfjahresvergleich sind die Provisionen nicht überproportional gestiegen, obwohl es in dem betrachteten Zeitraum erhebliche inflationäre Preisentwicklungen bei den Prämien durch von der Corona-Pandemie ausgelöste Lieferengpässe und die Energiekrise durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine gab.

Der BVK unterstützt auch die Bundesregierung beim Abbau von bürokratischen Vorgaben für die Versicherungswirtschaft und hält die dementsprechende Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP für ermutigend. Hier zeigt sich die Versicherungsaufsicht aufgeschlossen und macht mit dem Wegfall diverser Vorlagepflichten konstruktive Vorschläge.

„Auch die Positionierung der Bundesregierung gegen weitreichende EU-Ermächtigungen im Kontext der EU-Kleinanlegerstrategie (Level-2 Ermächtigungen bzw. Delegierte Rechtsakte) halten wir für sachgerecht“, so BVK-Präsident Heinz. „Denn bei einem so weit in den nationalen Markt eingreifenden Projekt dürfen EU-Behörden ohne die Beteiligung einer Bundesregierung nicht Regelungen von nationaler und den Vermittlermarkt tangierenden Tragweite erlassen dürfen.“ (mho)

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