Vergütung der Versicherungsmakler in Gefahr?
15.12.2014
Eine aktuelle Studie sagt, ab 2015 würde es Unterschiede in der Vergütung für den Vertrieb geben. Einige deutsche Versicherer wollen aufgrund der neuen Reformgesetze Makler schlechter vergüten.
2014-12-16 (fw/db) Die große Mehrheit in der deutschen Assekuranz erwartet, dass es in 2015 mehr Vergütungsmodelle mit niedrigerer Abschlussprovision geben wird. Es wird dafür mit einer unveränderten Stornohaftung gerechnet. Dies ergab eine Umfrage unter den verantwortlichen Vorständen der deutschen Versicherungswirtschaft im Rahmen des 17. INNOVALUE Versicherungs-Roundtable 2014 zu den Auswirkungen des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG).
„Sinkende Abschlussprovisionen werden zu erheblichen Erschütterungen im Vertrieb und zunächst insbesondere im Maklermarkt führen und den Trend zur zunehmenden Prozessdigitalisierung verstärken“, sagt Christian Mylius, Managing Partner der INNOVALUE Management Advisors GmbH aus Hamburg.
Die befragten Manager in der Versicherungsbranche erwarten zudem, dass die Abschlussprovisionen, die Vermittler von Versicherungsunternehmen für bestimmte Vertragsabschlüsse erhalten, tendenziell um etwa 5 Promille- bis 15 Promille-Punkte sinken. Dafür könnte die „laufende Abschlussprovisionen“ und Bestandsprovisionen an Bedeutung im Markt gewinnen.
Die Auswirkungen der Anpassungen in den Vergütungen der Vermittlungsunternehmer werden aus Sicht der Roundtable-Teilnehmer vor allem die Versicherungsmakler zu spüren bekommen. 80 Prozent der Befragten sehen die Berufsgruppe der Versicherungsmakler am stärksten „negativ“ betroffen. Ausschließlichkeitsorganisationen (12 Prozent) und der Vertrieb über Banken (8 Prozent) würden wohl weniger stark beeinträchtigt.
„Im Ergebnis werden einige Vermittler die Segel streichen“, erklärt Mylius. „Aber auch die Vermittler in der Ausschließlichkeitsorganisation (AO) werden über kurz oder lang Einbußen spüren, je nach Ausrichtung und Schwerpunkt des Geschäfts der Vertriebe. Es herrscht Einigkeit in der Branche, dass die vom Gesetzgeber erwarteten Anpassungen konsequent umgesetzt werden müssen. Ansonsten ist mit weiteren, noch stärkeren regulatorischen Eingriffen zu rechnen“, so Mylius.
Eine deutliche Konsolidierung des Marktes scheint den Versicherungsmanagern somit unvermeidlich.
Bislang haben erst wenige Unternehmen neue Vergütungsmodelle vorgestellt. Die große Mehrheit der beim Versicherungs-Roundtable befragten Entscheider erwartet, dass die meisten Versicherer ihre Vergütungssysteme erst zum 1. Juli 2015 (56 Prozent), oder sogar erst zum 1. Januar 2016 (43 Prozent) umstellen werden.
„Versicherer mit großer Ausschließlichkeitsorganisation werden ihre Vergütung tendenziell später anpassen als solche, die vor allem mit Maklern zusammen arbeiten. Die Komplexität der neuen Modelle wird für die Makler eine zusätzliche Herausforderung“, erwartet Mylius.
Zudem werden Anpassungen in den IT-Systemen als Grund für eine spätere Umsetzung neuer Vergütungsmodelle genannt.
Fazit: Der Gesetzgeber trifft unter dem Deckmantel „Verbraucherschutz“ vor allem die der Kundenseite zugerechneten Versicherungsmakler mit den Bilanzierungsregeln für die Versicherer im Lebensversicherungs-Reform-Gesetz. Die von den Versicherern abhängigen Versicherungsvertreter werden kaum große Einbußen im Einkommen verzeichnen. Die Ursache hierfür ist, dass der Gesetzgeber die unterschiedlichen Vertriebskanäle der Assekuranz nicht verstanden hat und ausgerechnet die unabhängigen Berater an der Seite der Kunden aus dem Markt drängen will. Andererseits wird sich im Markt zeigen, welche Versicherer sich als Maklerversicherer sehen.
Dietmar Braun