uniVersa bringt „Riester-TÜV“
24.03.2014
**Versicherten sollten grundsätzlich daran denken, dass sie rechtzeitig den Zulagenantrag für die staatliche Förderung stellen, damit ihnen kein Geld verloren geht. Die *uniVersa* steht den Versicherten mit einem speziellen „Riester-TÜV" zur Seite.**
(fw/ah) Damit soll gewährleistet werden, dass staatliche Förderungen über Zulagen und Steuervorteile nicht verloren gehen. Auf den jährlichen Prüfstand kommen 17 Kriterien, beispielsweise zur Förderberechtigung, Zulagen- und Jahreskontoauszugskontrolle, aber auch zu Veränderungen im Beruf, beim Einkommen, bei der Familiensituation sowie beim Kindergeld. Sind alle Kriterien erfüllt, kann der Kundenberater die Riester-TÜV-Plakette ausstellen.
Den Beratern werden die notwendigen und detaillierten Hintergrundinformationen zum Riester-Prüfbericht zur Verfügung gestellt. Zudem auch Hilfestellungen, wie „Mängel" behoben und Änderungen beantragt werden können. Ziel des neuen Riester-TÜVs ist die möglichst volle Ausschöpfung der staatlichen Förderungen.