Umkehrhypothek erfordert rechtliche Anpassungen

13.04.2022

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Deutschland könnte von Großbritannien erprobte rechtliche und strukturelle Rahmenbedingungen übernehmen, um auch hierzulande Wohneigentümern die Möglichkeit einzuräumen, mit einer Umkehrhypothek den Ruhestand zu finanzieren. Diese Einschätzung unterbreitete Christian Huttenloher, Generalsekretär des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V., in einem Werkstattgespräch des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA).

Großbritannien ist nach den Beobachtungen von Huttenloher weltweit der zweitgrößte Markt für sogenannten Reverse-Mortgage-Produkte. Sie bieten neben dem Teilverkauf und der Verrentung, die mitunter aus Gründen des Verbraucherschutzes wegen einer intransparenten Kalkulation kritisiert werden, ein weiteres Konzept, um gebundenes Kapital in der Rentenphase zu erschließen. In Deutschland hat es in den zurückliegenden beiden Jahrzehnten bereits mehrere Versuche gegeben, die Umkehrhypothek zu etablieren. „Aber alle Anbieter, die noch vor einigen Jahren das Produkt Umkehrhypothek pilothaft auf den Markt brachten, haben es wieder eingestellt.

Damals waren allerdings die Rahmenbedingungen ganz anders. Hohe Zinsen und nicht so hohe Immobilienwerte machten die monatlich verbleibende Immobilienrente aus einer Umkehrhypothek anscheinend unattraktiv“, erklärte Huttenloher in einem DIA-Werkstattgespräch. Seiner Meinung nach gibt es aber inzwischen Lösungen, die den Wohneigentümern mit der Umkehrhypothek eine Alternative zu den bereits vorhandenen Immobilienverzehrprodukten einräumen. Dazu bräuchte es noch nicht einmal tiefgreifende rechtliche oder institutionelle Änderungen.

„Aber ein paar Erleichterungen wären hilfreich. So müssten Unklarheiten hinsichtlich des Zinseszinsverbotes und bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses beseitigt werden. Auch eine noch eindeutigere und klare rechtliche Definition könnte helfen“, formuliert Christian Huttenloher einige Anforderungen. (hdm)