Tipp: Kfz-Versicherung kann auch Eigenschaden übernehmen
28.08.2023
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Die
Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt, wenn bei einem Unfall ein anderer
geschädigt wurde. Doch was passiert, wenn man sein eigenes Hab und Gut
anfährt, etwa die Garage, das Carport oder den Zweitwagen? Die uniVersa Versicherung klärt auf.
Wer Auto fährt, braucht eine Kfz-Versicherung. Die Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Sie übernimmt Schadenersatzansprüche, wenn jemand anderes geschädigt wurde. Das eigene Fahrzeug lässt sich optional mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung schützen. Nicht selten kommt es vor, dass man aufgrund einer Unachtsamkeit sein eigenes Eigentum beschädigt. Das kann zum Beispiel die Garagenmauer beim rückwärts herausfahren sein oder der Zweitwagen, den man beim Rangieren in der Einfahrt übersehen hat. In der Praxis handelt es sich hier um einen sogenannten Eigenschaden, der in den Haftpflichtversicherungsbedingungen normalerweise ausgeschlossen ist, erklärt die uniVersa Versicherung.
Neuere Tarife verzichten vereinzelt auf diesen Ausschluss. Bei der
uniVersa sind zum Beispiel Eigenschäden automatisch bis 100.000 Euro
ohne Aufpreis mitversichert. Ein Umstieg kann sich durchaus lohnen.
Neuere Policen bieten oftmals ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis.
Dies gilt auch für die Kaskoversicherung, bei der grobe Fahrlässigkeit,
Tierschäden, Akku- und Überspannungsschäden bei E-Fahrzeugen sowie eine
Neupreis-/Kaufpreisentschädigung mitversichert sein sollten. (fw)