Steuerrecht KMU effektiver gestalten
17.04.2016
Foto: © alien185 - fotolia.com
Die Altersvorsorge in Deutschland beruht auf dem sogenannten Drei-Säulen-Modell, bestehend aus der gesetzlichen Rentenversicherung (RV), der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und der privaten Altersvorsorge. Vor dem Hintergrund der aktuellen demografischen Entwicklung kommt der privaten und betrieblichen Altersversorgung eine stetig zunehmende Bedeutung zu, um die teilweise großen Rentenlücken der Bevölkerung zu schließen.
Dabei soll die bAV den nicht durch die gesetzliche RV und durch zumutbare Eigenvorsorge gedeckten Teil am Gesamtversorgungsbedarf ausgleichen. Im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung wurde daher explizit als Ziel festgehalten, die bAV zu stärken und deren Verbreitungsgrad zu erhöhen. Dieses Forschungsprojekt soll zu diesem Ziel einen Beitrag leisten. Die bAV erfährt in Deutschland traditionell eine steuer- und sozialversicherungsrechtliche Förderung. Hierin wird allgemein ein bedeutender Anreiz für Arbeitnehmer gesehen, die bAV in ihre persönliche Altersvorsorge zu integrieren. Nachdem der Verbreitungsgrad der bAV unter den Arbeitnehmern in den vergangenen Jahren bei ca. 60 Prozent stagnierte, ist jedoch zu hinterfragen, ob und inwieweit die geltenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen eine weitere Verbreitung der bAV noch zu fördern vermögen oder ihr gar bei bestimmten Personengruppen entgegenstehen. Des Weiteren muss aufgrund des sich laufend ändernden wirtschaftlichen Umfelds erforscht werden, welche weiteren Faktoren für die Stagnation des Verbreitungsgrades infrage kommen und wie diese gegebenenfalls durch steuer- und sozialversicherungsrechtliche Modifikationen beseitigt oder kompensiert werden könnten. In einigen empirischen Studien konnten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als diejenige Gruppe von Arbeitgebern identifiziert werden, in welcher die bAV bislang deutlich unterrepräsentiert ist. Auf Arbeitnehmerseite zeigt sich eine unterdurchschnittliche Verbreitung der bAV insbesondere bei der Gruppe der Gering- und Niedrigverdiener. Diese beiden Zielgruppen stehen daher im Zentrum dieses Forschungsprojekts. Insbesondere werden die Ursachen für diese unterdurchschnittliche Verbreitung aufgedeckt und Möglichkeiten erarbeitet, wie dieser Problematik begegnet werden kann. Der Fokus liegt hierbei auf den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen der bAV. Das vorliegende Gutachten vom Referenten des Zukunftsmarktes Altersvorsorge 2016, Prof. Dr. Kiesewetter und seinem Team: Michael Grom, Moritz Menzel und Dominik Tschinkl im Auftrag des Bundesmin. für Arbeit und Soziales beantwortet vor allem die folgenden Fragen: - Gibt es steuer- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen im Zusammenhang mit der bAV, die die weitere Verbreitung der bAV im Bereich der KMU behindern (Arbeitgebersicht – Arbeitnehmersicht)? - Wie können die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die bAV im Bereich der KMU – möglichst für die öffentlichen Haushalte aufkommensneutral – effektiver gestaltet werden? - Kann der Verbreitungsgrad der bAV bei Gering- und Niedrigverdienern durch eine Änderung der steuerlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen erhöht werden (Arbeitgebersicht – Arbeitnehmersicht)? - Durch welche konkreten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Maßnahmen könnte der Verbreitungsgrad gerade bei der Personengruppe der Gering- und Niedrigverdiener deutlich erhöht werden? Dabei finden zentrale steuerrechtliche Regelungen des § 3 Nr. 63 EStG i.V.m. § 40b EStG a.F., § 3 Nr. 66 EStG, § 10a EStG/Abschnitt XI EStG und § 22 Nr. 5 EStG Beachtung. Daneben wird geprüft, ob durch entsprechende Änderungen die Verständlichkeit der bestehenden Regelungen verbessert werden könnte und sich daraus positive Effekte erzielen lassen. Im Rahmen des Gutachtens explizit nicht aufzugreifende Regelungen zur bAV umfassen die umlagefinanzierte bAV sowie bilanzsteuerliche und körperschaftsteuerliche Regelungen.