Richtig unfallversichert in Beruf und Weiterbildung
04.03.2013
Beschäftigte, die sich beruflich weiterbilden, sind gesetzlich unfallversichert. Eine Ergänzung durch private Unfallversicherungen macht Sinn, da diese zusätzlich rund um die Uhr weltweit schützen.
(fw/db) Wer im Beruf am Ball bleiben will, für den sind berufliche Weiterbildungen unumgänglich. Wie bei der täglichen Arbeit auch, stehen Beschäftigte dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie auf Veranlassung des Arbeitgebers an Seminaren oder Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung teilnehmen. Darauf weist als gesetzliche Unfallversicherung die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) hin.
Unerheblich ist, ob das Seminar vom Betrieb selbst organisiert oder von einem externen Bildungsträger durchgeführt wird. Wo das Seminar stattfindet, ob im Betrieb, in einem Bildungsinstitut oder in einem Hotel, ist auch nicht relevant für den Unfallversicherungsschutz. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Zeit des Seminars selbst sowie auf die An- und Abreise. Zuständig ist die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, der der Arbeitgeber angehört. Dieser Versicherungsschutz gilt auch für die Seminare über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, die die VBG ihren Mitgliedsunternehmen anbietet.
Nimmt ein Arbeitnehmer aus eigener Initiative und auf eigene Kosten an einer Weiterbildung teil, besteht ebenfalls Versicherungsschutz, wenn die Weiterbildung die beruflichen Chancen verbessert und nicht nur rein privaten, hobbymäßigen Interessen dient. Das gilt auch für Arbeitslose, die eine von der Bundesagentur für Arbeit geförderte berufliche Weiterbildungsmaßnahme absolvieren. Zuständiger Unfallversicherungsträger ist in beiden Fällen die für die Bildungseinrichtung zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit 34 Millionen Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte der VBG sind Arbeitnehmer, freiwillig Versicherte wie Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zur VBG zählen über eine Million Unternehmen aus mehr als 100 Branchen – vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen.
finanzwelt-Tipp: Versicherungsvermittler sollten die Besonderheiten in den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung kennen, um die Vorteile und den Bedarf einer Ergänzung durch die [Private Unfallversicherung](http://de.wikipedia.org/wiki/Private_Unfallversicherung "Link to Wikipedia "Private Unfallversicherung"") für Firmen- und Privatkunden richtig darzustellen.
Dietmar Braun, Redakteur finanzwelt