Provisionen bald gedeckelt?
19.08.2013
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Die Versicherungswirtschaft will die nächste Bundesregierung drängen, die Provisionen von vermittelten Lebensversicherungsverträgen gesetzlich deckeln zu lassen. Dies berichtet die „Süddeutsche Zeitung" (SZ) heute (20.08.2013) unter Berufung auf ein Schreiben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) an Mitgliedsunternehmen.
(fw/kb) „Wir bitten um Meinungsbildung in Ihren Häusern hinsichtlich der … besprochenen Varianten zur möglichen gesetzlichen Regulierung der Kosten in der Produktkalkulation und Vergütung des Vertriebs", schreiben demnach GDV-Hauptgeschäftsführer Peter Schwark und Abteilungsleiter Martin Wurster. Die vorgeschlagenen Höchstgrenzen sind laut „SZ" so knapp, dass sie vor allem Großvertriebe wie DVAG, MLP oder Swiss Life Select „in ernsthafte Schwierigkeiten" bringen dürften. Die Provisionen sollen auf maximal vier Prozent begrenzt werden, während die Stornohaftungszeit auf zehn Jahre verlängert werden soll. Eine GDV-Variante sieht eine Kappung auf 2,5 Prozent bei einer Stornohaftungszeit von fünf Jahren vor und zusätzlich eine laufende Vergütung von zwei Prozent, gestreckt über die gesamte Laufzeit der Verträge.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat mit Ablehnung auf die Pläne des GDV reagiert. „Nach der Provisionsdeckelung in der PKV letztes Jahr ist das ein weiterer Sündenfall der Versicherer, gegen den wir mit aller Macht kämpfen werden. Im Interesse aller BVK-Mitglieder werden wir uns eine weitere Begrenzung unserer Verdienste nicht gefallen lassen. Das Risiko der Kapitalmärkte und der staatlich verordneten Niedrigzinsphase, die die Rentabilität der Lebensversicherung schmälern, würden damit auf den Schultern tausender Vermittlerbetriebe abgewälzt. Das ist nicht hinnehmbar und widerspricht den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft", sagte BVK-Präsident Michael H. Heinz. Er wies darauf hin, dass die Ertragslage der Versicherer in diesem Jahr „vergleichsweise gut" aussehe: „Zudem ist zu bedenken, dass der GDV hier mit dem Feuer eines weiteren gesetzlichen Eingriffs spielt. Irgendwann muss man sich dann nicht wundern, wenn der Staat ganz selbstverständlich auch ein Gesetz auf den Weg bringt, das eine Renditeobergrenze für Versicherungskonzerne vorsieht." Der BVK bot dem GDV Gespräche darüber an, wie man die Wirtschaftlichkeit des Produkts Lebensversicherung verbessern kann, ohne die Versicherungsvermittler „einseitig zu belasten".