Private Zahnzusatztarife: Hohe Prämien schützen nicht vor hohen Eigenanteilen
21.03.2024
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Vom Zahnersatz bis zur Kieferorthopädie – immer mehr gesetzlich Krankenversicherte setzen auf die private Zahnzusatzversicherung. Laut Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) schlossen die Bundesbürger im Jahr 2022 rund 612.200 neue Verträge ab, ein Plus von 3,43 Prozent zum Vorjahr.
Insgesamt hatten die Deutschen 2022 rund 18,44 Millionen Zahnzusatzverträge. „Und das, obwohl nur sehr wenige Zahnzusatztarife eine vollständige Erstattung für höherwertigen Zahnersatz und privatärztliche Rechnungsanteile bieten, zum Beispiel für Funktionsanalytik oder spezielle Formen der Schmerzausschaltung. Auch dann, wenn die gesetzliche Krankenversicherung keine Vorleistung erbringt beziehungsweise, wenn die Behandlung durch einen Zahnarzt ohne Kassenzulassung erfolgt“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.
Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
Gesetzlich Krankenversicherte müssen beim Zahnersatz in der Regel einen Eigenanteil tragen. Die Krankenkassen decken grundsätzlich 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung, die als Standardbehandlung gilt. Durch regelmäßige Führung des Bonushefts ist es möglich, den Zuschuss bei Regelversorgung auf bis zu 75 Prozent zu erhöhen. Die Krankenkassen übernehmen vor allem zweckmäßige Behandlungen wie eine Brücke aus Metall, die aus medizinischer Sicht ausreichend sind. Für hochwertigere Zahnersatzlösungen können jedoch beträchtliche Eigenkosten anfallen, die sich oft im Bereich von Hunderten bis Tausenden von Euro bewegen.
Keine vollständige Abdeckung durch Zahnzusatzversicherungen
„Viele Verbraucher glauben, dass Zahnzusatzversicherungen die entstandenen Aufwendungen vollständig abdecken. Das ist ein Irrglaube. Trotz hoher Prämien treten häufig Deckungslücken auf. Diese können im Leistungsfall zu Schwierigkeiten oder Kürzungen führen“, sagt Boss. Beispielsweise beschränken viele Verträge die Kostenerstattung auf eine bestimmte Anzahl von Implantaten pro Kiefer. Bei den Zahnzusatzverträgen kommt es fast immer auch dazu, dass Versicherer fehlende Zähne ausschließen oder einen Risikozuschlag pro fehlendem Zahn verlangen. Außerdem ist die Erstattung in den ersten Versicherungsjahren in der Regel gestaffelt und in der Höhe begrenzt (teilweise auch dauerhaft). (mho)