„Pflegeschutz ist Vermögensschutz“

30.07.2014

Rüdiger R. Burchardi

Es dürfte mittlerweile ins allgemeine Bewusstsein vorgedrungen sein, dass Pflegebedürftigkeit zu einer hohen finanziellen Belastung führt. Die staatliche Pflichtversicherung reicht keinesfalls aus, die entstehenden Kosten zu decken.

Die Versorgungslücke wird heute auf 1.500 Euro und mehr pro Monat geschätzt. Dabei steigt die Zahl der Pflegebedürftigen laufend an: Heute sind es 2,5 Millionen, im Jahr 2030 werden es 3,4 Millionen sein. Die Versicherungswirtschaft reagiert in zunehmendem Maße auf diese Situation. Immer mehr Unternehmen treten mit neuen Angeboten auf den Plan, die sich gegenseitig in der Fülle stets noch besserer Bedingungen überbieten.

Für die Makler- und Kundenberatung ist der Hebel falsch gewählt: Entscheidend ist der Faktor Vermögensschutz. Über Jahrzehnte angesparte Vermögenswerte sind im Falle einer Pflegebedürftigkeit rasch aufgezehrt, die eigene Immobilie ist in Gefahr. Kinder haften für ihre Eltern, d. h. Verwandte in gerader Linie sind nach § 1601 BGB zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet.

Pflegebedürftigkeit ist ein negativ besetzter Begriff. Assoziationen wie Bettlägerigkeit, Hilflosigkeit, Demenz, langes Siechtum stellen sich unmittelbar ein. Junge Kunden werden mittels solcher Drohkulissen kaum ansprechbar sein. Für sie liegt die Hinfälligkeit des Alters in weiter Ferne. Wer im Vollbesitz seiner Kräfte und mit Elan die Herausforderungen des Lebens angeht, will sich von traurigen Szenarien einer fernen Zukunft nicht bremsen lassen. Allein die Gefahr dauerhafter finanzieller Verpflichtungen dürfte hier ein gewichtiges Argument sein, um sich selbst abzusichern. Mit fortschreitenden Jahren tritt die eigene Situation im Alter stärker ins Bewusstsein und Aspekte wie Selbstbestimmung, Unabhängigkeit und würdevolles Dasein gewinnen an Bedeutung. Doch Illusionen sind unangebracht: Pflegebedürftigkeit ist eine belastende, meist finale Lebensphase, für die hohe Kosten für den Betroffenen und gegebenenfalls seine Kinder anfallen.

So gilt: Private Pflegevorsorge ist Vermögensschutz!

Autor: Rüdiger R. Burchardi, Sprecher des Vorstandes der Dialog Lebensversicherungs-AG

Kolumne von Rüdiger R. Burchardi - Printausgabe 04/2014