Neues DIN-Projekt: Nachhaltigkeit in der Finanzberatung

10.01.2022

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Der Arbeitsausschuss „Finanzdienstleistungen für den Privathaushalt“ des Deutschen Instituts für Normung (DIN e.V.) startete letzte Woche ein Projekt zur Erarbeitung von Nachhaltigkeitsfaktoren zur bestehenden DIN-Norm 77230. Zahlreiche Versicherer, Banken, Kapital-Gesellschaften und weitere Branchenteilnehmer, sowie Verbraucherschützer und Wissenschaftler beteiligen sich an dem Vorhaben.

Die Initiatoren planen das ESG-Modul „Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen“ als zukünftigen Bestandteil der ganzheitlichen Finanzanalyse, zusätzlich soll es aber auch davon losgelöst zur  Anwendung kommen. Der Ausschuss begründet die Modul-Ergänzung mit dem Einfluss von Nachhaltigkeitspräferenzen auf Einstellungen und Verhalten von Menschen, weshalb sie zur Lebenssituation des analysierten Privathaushalts gehörten. „Verbraucher werden sehr bald den berechtigten Anspruch stellen, dass ihre Nachhaltigkeitspräferenzen in allen Finanzthemen ihren Niederschlag finden“, erwartet Dr. Klaus Möller, Obmann des zuständigen DIN-Ausschusses.

Die Ergänzung zur „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ erfüllt dabei zwei Hauptfunktionen. Sie schützt Verbraucher vor manipulativen Abfragen und soll einen transparenten Prozess nach standardisierten Bewertungskriterien für Nachhaltigkeitspräferenzen ermöglichen. Gleichzeitig soll der noch zu erarbeitende Leitfaden Beratern und Vermittlern die Arbeit erleichtern und Sicherheit – auch Haftungssicherheit geben. Durch seine diverse Zusammensetzung gewährleistet der Ausschuss, dass bei er Entwicklung des ESG-Leitfadens die deutsche wie auch die europäische Regulatorik im Blick behalten wird. Bereits erarbeitete Vorlagen von Verbänden und Initiativen fließen in die Aufstellung mit ein.

Ein Entwurf des Leitfadens soll bis April 2022 erarbeitet, die endgültige Fassung des Moduls soll bis Juli 2022 veröffentlicht werden. Damit steht der Leitfaden mit definierten Anforderungen, wie gesetzliche Vorgaben praktisch umgesetzt werden können, rechtzeitig bis August zur Verfügung. Ab dann greift auch die neue EU-Taxonomieverordnung zur Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen in der Finanzberatung. Für einen späteren Zeitpunkt ist auch die Standardisierung der Deklaration von Nachhaltigkeitsfaktoren in Finanz- und Versicherungsanlageprodukten geplant. Diese ermöglicht zukünftig eine Vergleichbarkeit von Produktbeschreibungen in Bezug auf ESG-Kriterien und verstärkt die Transparenz für Verbraucher. (lb)