Neues Deckungskonzept für Haftpflicht

21.09.2014

Immer mehr Versicherungsmakler sichern ihre Kunden im internationalen Geschäft ab. Die Haftung für Produkte und Leistungen betreffen nicht nur die Industrie, sondern auch den Mittelstand.

2014-09-22 (fw/db) Die AXA Versicherungen AG meldet, dass In den vergangenen zehn Jahren die Zahl der Rückrufe und Produktwarnungen sprunghaft angestiegen ist. Wer haftet dafür?

Verzeichnete das Schnellwarnsystem der Europäischen Union RAPEX 2005 noch 671 Meldungen, hat sich die Zahl der Rückrufaktionen 2013 auf 2.147 erhöht. Elf Prozent davon entfielen auf deutsche Unternehmen. Durch derartige Rückrufaktionen, aber auch durch Produkthaftpflicht- oder Umweltschäden und die zunehmende Regelungsdichte wachsen die Haftungsrisiken für große und mittelständische Unternehmen.

Um Industriebetrieben einen umfassenden Versicherungsschutz zu bieten, hat AXA alle relevanten Haftpflichtdeckungselemente in die neue Absicherungslösung Industrie Select Haftpflicht integriert.

Alle denkbaren Risiken durch technisches oder menschliches Versagen in ausreichender Höhe abzusichern, stellt für große und mittelständische Industriebetriebe oftmals eine Herausforderung dar. Werden Risiken nicht richtig erkannt oder nicht ausreichend versichert, können eingetretene Schäden den Bestand eines Unternehmens gefährden.

Das neue Haftpflicht-Paket beinhaltet als Bausteine die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung, eine Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung sowie eine Rückrufkosten- und Produktschutzversicherung. Ergänzt wird dieses Konzept durch eine Masterdeckung für Firmen und Betriebsstätten im Ausland. Die umfassende Grundabsicherung kann durch individuelle Bausteine zur Absicherung besonderer Einzelrisiken erweitert werden. Der integrierte Versicherungsschutz senkt die Komplexität einzelner Haftungsfragen, vereinfacht die Beratung und erhöht die Rechtssicherheit für Makler.

„Mit Industrie Select Haftpflicht haben wir ein Produkt geschaffen, das die Beratung und die Abwicklung im Schadenfall deutlich erleichtert – und das zu wettbewerbsfähigen Preisen“, sagt Verena Heimig, Leiterin der Haftpflichtversicherung Industriekunden bei AXA.

Bei der Gestaltung der Versicherungsverträge achtet AXA darauf, dass die Konditionen verständlich und transparent sind. Die Struktur ist einfach und leicht nachvollziehbar, da sie gleichartige Regelungen der einzelnen Vertragsteile an nur einer Stelle zusammenfasst. Auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) wurden in den Vertragstext leserfreundlich integriert.

Übergreifende Vertragsregelungen

Die Unternehmen erhalten einen weltweiten Versicherungsschutz, der auch Exporte in die USA und nach Kanada einschließt. Dies gilt auch für Exporte, die erst nach Vertragsbeginn aufgenommen werden und für den Gebrauch von Fahrzeugen. Unternehmen können zudem global einen erweiterten Strafrechtsschutz in Anspruch nehmen. Die Versicherung umfasst neben Schäden an sämtlichen gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Sachen auch solche an zur Lohnverarbeitung übernommenen Sachen und geht damit über übliche Deckungskonzepte hinaus. Auch Schäden aus dem Umgang mit elektronischen Daten, der Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten sowie Fälle von Diskriminierung und Ungleichbehandlung sind gedeckt.

Umweltrisiken umfangreich gedeckt

Im neuen Deckungskonzept werden sowohl die privatrechtliche Haftung wegen Schäden durch Umwelteinwirkung, als auch die öffentlich-rechtliche Haftung wegen Schäden an der Umwelt abgesichert. Letztere beinhaltet nun auch standardmäßig Umweltschäden am und auf dem eigenen Grundstück sowie Schäden am Grundwasser.

Über einen Zusatzbaustein kann die Haftung nach dem Bundesbodenschutzgesetz versichert werden und zwar auch für den Fall, dass umweltgefährdende Stoffe widerrechtlich von Dritten auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers abgelagert wurden, diese aber nicht zu ermitteln sind. Um Kunden und Makler die Sicherheit zu geben, kein Umweltrisiko übersehen zu haben, verzichtet der Versicherer in weitem Umfang auf die Notwendigkeit der Deklaration solcher Risiken. Lediglich besonders exponierte Anlagen nach dem Umwelthaftungsgesetz müssen künftig noch ausdrücklich im Vertrag dokumentiert werden.

Produktrisiken auch bei Wechsel der Versicherer gedeckt

Im Rahmen der Produkthaftpflicht sind Schadenersatzansprüche versichert, die sich aus der Verwendung oder Weiterverarbeitung mangelhafter Erzeugnisse des Versicherten ergeben. Der Austausch von Einzelteilen, die Reparatur in eingebautem Zustand sowie Prüf- und Sortierkosten sind in voller Höhe der Versicherungssumme mitversichert. Die Versicherung von Vorumsätzen ohne zeitliche und territoriale Einschränkung sowie eine Rückwärtsdeckung für nicht bekannte Schäden nach Ablauf der Eintrittspflicht des Vorversicherers ermöglichen es, ohne Deckungslücke zur umfangreichen Deckung von Industrie Select Haftpflicht zu wechseln.

Teure Rückruf- und Produktschutzrisiken versichert

Sind Hersteller oder Händler zum Rückruf ihrer Produkte verpflichtet, weil aus deren Mangelhaftigkeit Personen- oder Sachschäden drohen, beinhaltet die neue Deckung eine umfangreiche Kostenerstattung. Dies gilt auch bei Rückrufen in den USA und Kanada. Gedeckt sind auch Rückrufe, die wegen nicht zum Verzehr geeigneter Lebensmittel oder Produktmanipulationen durchgeführt werden müssen.

Schließlich bietet AXA, nach eigenen Angaben, als erster Versicherer eine Produktschutzdeckung standardmäßig an, die weitere Kostentatbestände wie beispielsweise Dekontaminationskosten, Regalplatzgebühren oder Kosten eines Krisenmanagers beinhaltet und die bisher als separates Produkt gekauft werden musste.

Regelungen für Firmen und Betriebsstätten im Ausland

Der breite Deckungsumfang von Industrie Select Haftpflicht sichert auch Tochterfirmen und Betriebsstätten im Ausland ab. Risiken innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann AXA direkt mitversichern. Für alle anderen Fälle enthält das Konzept eine Masterdeckung nach lokalen Grundpolicen, die AXA über ihr eigenes internationales Netzwerk weltweit organisiert. Zu den Standards im neuen Tarif gehören auch Anschlussdeckungen für Schäden aus der Arbeitgeberhaftpflicht oder aus dem Gebrauch von Fahrzeugen im Ausland, die dort nicht ausreichend versichert werden können.

Dietmar Braun