Neue Riester-Lösung für Geringverdiener
26.02.2013
Frank Breiting
Auf dem DIA-Forum „Strategien gegen Altersarmut“ in Berlin wurde eine Riester-Lösung für Geringverdiener vorgestellt. Experten diskutierten über aktuelle und zukünftige Konzepte der privaten Alterssicherung und gesetzlichen Grundversorgung. In der staatlichen Rentenversicherung würde ein „Vorsorgekonto“ diskutiert, von dem es bisher nur eine „Modellskizze“ gäbe.
(fw/db) Einen Riester-Vertrag für Geringverdiener präsentierte das Deutsche Institut für Altersvorsorge GmbH (DIA) am gestrigen Dienstag auf dem DIA-Forum „Strategien gegen Altersarmut“ in Berlin. Der Sondertarif der „DWS Top Rente“, der auf Initiative des DIA von der DWS Finanz-Service GmbH aufgelegt worden ist, enthält weder Vertriebskosten noch Verwaltungsgebühren. Er wurde für Hartz-IV-Empfänger und Arbeitnehmer mit einem Netto-Jahreseinkommen unter 11.000 Euro (Mindestalter 30 Jahre) konzipiert.
"Mit lediglich fünf Euro eigenem Beitrag im Monat erhält zum Beispiel eine alleinerziehende Hartz-IV-Empfängerin mit einem Kind im Jahr 454 Euro staatliche Zulage, die wegen der ab-gesenkten Kosten in vollem Umfang wirksam werden“, schilderte Frank Breiting, Leiter private Altersvorsorge bei DWS Investments, ein Beispiel, wie auch Geringverdiener oder Grundsicherungsempfänger mit einem Riester-Vertrag sich eine ergänzende Altersvorsorge aufbauen können. Bei einer Laufzeit von 37 Jahren summieren sich die Zulagen auf 12.598 Euro, wofür insgesamt lediglich ein Eigenbeitrag von 2.220 Euro aufgebracht werden muss.
"Wir wollen für jene Gruppe der Bevölkerung, die ergänzende Altersvorsorge wegen ihrer geringen Rente am nötigsten hat, den Zugang zu einer eigenen Vorsorge erleichtern“, erklärte Breiting. "Unter den Geringverdienern ist die Riester-Rente im Vergleich zur gesamten Bevölkerung bislang nur unterdurchschnittlich verbreitet.“
Professor Dr. Thomas Dommermuth von der Hochschule Amberg Weiden rechnete in seinem Vortrag auf dem DIA-Forum vor, dass sich Riester-Sparen durchaus lohnt. Mathematisch korrekte Berechnungen der Rendite müssen sich auf den Eigenbeitrag des Sparers beziehen. Eine Berechnung, bei der die Eigenbeiträge zusammen mit den staatlichen Zulagen zugrunde gelegt werden, widerspreche der Methodik der Investitionsrechnung, bei der die verfügbare Leistung ins Verhältnis zum effektiven Kapitaleinsatz gesetzt wird.
Über eine zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge im System der gesetzlichen Rentenversicherung diskutierte Heiko Rastätter, Referatsleiter bei der Rentenversicherung Baden-Württemberg, mit den Teilnehmern des DIA-Forums. Mit dem „Vorsorgekonto“, für das es bislang allerdings nur eine Modellskizze gibt, wäre zum Beispiel der Rückkauf von Abschlägen auf die Altersrente oder die Zahlung einer Zusatzrente möglich. Das Vorsorgekonto würde bei einer eigenständigen Gesellschaft unter der Trägerschaft der gesetzlichen Rentenversicherung geführt. Für die Kapitalanlage stünde unter diesen Bedingungen jedoch nur der eingeschränkte Kreis von Anlageinstrumenten zur Verfügung, den das Sozialgesetzbuch IV zulässt.
Wie mit Hilfe von [Opting-out-Systemen](http://de.wikipedia.org/wiki/Opt-out_%28Arbeitsrecht%29 "Link to Wikipedia "opt-out im Arbeitsrecht"") in der betrieblichen Altersversorgung eine größere Verbreitung erreicht werden kann, skizzierte Michael Oliver Skudlarek, Leiter Produktmarketing der Kölner Pensionskasse Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Opting-Out-Modelle könnten für die Beschäftigten einkommensneutral eingerichtet werden, weil die Einzahlungen direkt aus dem Bruttoeinkommen fließen und daher Steuern und Sozialabgaben gespart werden.
Dietmar Braun, Redakteur finanzwelt