Neue Fristen für die PKV

07.01.2014

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Anlässlich der aktuellen Beitragsanpassungen in der PKV sind in diesen Tagen Änderungen im § 205 VVG wichtig. Vermittler können diese noch ganz aktuell in Mehrwert umwandeln.

(fw/hwt) Neue Fristen gelten für eine wirksame Kündigung sowie für den Nachweis einer Folgeversicherung. Nach Abs. 4 § 205 VVG kann eine versicherte Person bei einer Erhöhung oder Absenkung der Prämie „innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung mit Wirkung für den Zeitpunkt kündigen, zu dem die Prämienerhöhung oder die Leistungsminderung wirksam werden soll". Abs. 6 sieht vor, dass nur dann wirksam gekündigt werden kann, „wenn der Versicherungsnehmer innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigungserklärung nachweist, dass die versicherte Person bei einem neuen Versicherer ohne Unterbrechung versichert ist". Vor diesem Hintergrund kann es laut FONDSFINANZ für Vermittler überaus sinnvoll sein, möglichst rasch das Gespräch mit einzelnen Kunden zu suchen.

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