Mit nachhaltigen Fonds in Rüstung investieren?
12.09.2024
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Laut Medienberichten planen Banken- und Fondsverbände, das Verbot von Investitionen in nachhaltige Anlageprodukte, die in konventionelle Rüstungsgüter fließen, aufzuheben. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat als Grund für diese Entscheidung „aktuelle politische Entwicklungen sowie neue regulatorische Vorgaben“ angeführt. Waffen, die völkerrechtlich geächtet sind, sollen weiterhin vollständig von Investitionen ausgeschlossen bleiben.
Angesichts der geopolitischen Veränderungen, des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und der Wettbewerbsfähigkeit Europas rückt der Ausbau der heimischen Rüstungsindustrie zunehmend in den Fokus der politischen Agenda. Die EU-Kommission hat angeregt, dass die Finanzierung hierfür sowohl von der Europäischen Investitionsbank (EIB) als auch aus der Finanzwirtschaft kommen soll. Im Rahmen der EU-Vorgaben für nachhaltige Finanzen sind jedoch keine Vorschriften vorgesehen, die private Investitionen in die Verteidigungsindustrie einschränken. Daher könnte es für Anleger, die in nachhaltige Fonds investieren, künftig einfacher werden, auch in die Rüstungsindustrie zu investieren.
Der Verzicht auf das „Nein“ zur Verteidigungsindustrie, bekannt als Mindestausschluss, wird als „wichtiger Schritt hin zur EU-weiten Standardisierung der Mindestanforderungen an nachhaltige Fonds“ bezeichnet, so der Deutsche Fondsverband BVI. Weiterhin gelten Ausschlüsse für Tabak, geächtete Waffen sowie Verstöße gegen soziale Normen und Menschenrechte, die mit den kürzlich veröffentlichten Leitlinien für nachhaltige Fonds der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA übereinstimmen. Diese Leitlinien schließen Investitionen in „Unternehmen, die an Aktivitäten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen beteiligt sind“, aus – jedoch nicht in Rüstungsunternehmen im Allgemeinen. (fw)