Kommt auf die pKV eine Klagewelle zu?

28.09.2017

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Ein Urteil des Amtsgerichts Potsdam könnte für ein Beben in der privaten Krankenversicherung sorgen: Nach Auffassung des Gerichts hat die Axa Krankenversicherung AG die Beiträge für die private Krankenversicherung in der Vergangenheit unzulässig erhöht.

Es bestätigte damit ein vorinstanzliches Urteil, wonach der Treuhänder, der die Beitragserhöhungen der Axa in der Vergangenheit auf Zulässigkeit geprüft hat, befangen war. So sei davon auszugehen, dass der Treuhänder einen großen Teil seiner Einkünfte aus Vergütungen der Axa beziehe. Jedoch dürfe ein Gutachter maximal 30 % seiner Einkünfte von einem Unternehmen beziehen. Der Versicherer hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnte es die Axa teuer zu stehen kommen: Jeder der ca. 800.000 Versicherten könnte eine Rückforderungssumme von 10.000 Euro und mehr erhalten. Zudem müsste die Axa alle Beiträge, zurückzahlen, die sie aufgrund der Beitragserhöhung Anfang des Jahres zusätzlich erhalten hat. Durch das gestrige Urteil könnten sich zudem viele weitere Versicherte anderer Gesellschaften ermutigt fühlen, gegen die Beitragserhöhungen in der pKV zu klagen. (ahu)