Klumpe: Gericht könnte Auslegungsschreiben der BaFin „kassieren“

31.07.2013

Rechtsanwalt Werner Klumpe

Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kölner Kanzlei Klumpe, Schroeder und Partner hat das Auslegungsschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) kritisiert.

(fw/kb) Im Juni hatte die BaFin das Auslegungsschreiben veröffentlicht. Seitdem wird das Schreiben heftig diskutiert, denn nach Einschätzung von Branchenexperten nimmt es deutlich mehr Fonds von der Regulierung aus als erwartet. Die Diskussion betrifft in erster Linie den Begriff „Investmentvermögen". Als Tatbestandsmerkmal setzt § 1 Abs. 1 Satz 1 KAGB unter anderem voraus, dass es sich nicht um ein „operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors" handeln darf. Andernfalls kommt das Gesetz nicht zur Anwendung.

Die BaFin habe „für zusätzliche Irritation gesorgt, indem sie in einem Anwendungsschreiben verlautbaren ließ, dass operativ tätige Gesellschaften nicht unter den Begriff des Investmentvermögens fielen und beispielsweise bei zahlreichen Schiffsfonds, die Schiffe verchartern, eine solche operative Tätigkeit vorliegen könnte mit der Folge, dass das KAGB auf diese Fonds doch nicht anwendbar sei", heißt es in einem Newsletter der Kanzlei. Erklärtes Ziel der Schöpfer der AIFM-Richtlinie sei es, dass es im europäischen Markt kein unreguliertes Produkt und keine unregulierten Manager geben solle: „Adressaten der Richtlinie sind professionelle Anleger. Wenn dieses Ziel mithin gegenüber dem professionellen Anleger verfolgt wird, muss es umso mehr für den nicht professionellen Anleger gelten und kann auch nicht durch ein Anwendungsschreiben außer Kraft gesetzt werden". Sonst drohe die Gefahr, dass ein Gericht ein solches Anwendungsschreiben „kassiert".

www.rechtsanwaelte-klumpe.de