Kfz-Versicherung: Wann ein Wechsel wirklich sinnvoll ist
18.10.2023
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Billiger ist meist nicht besser. Zum Stichtag 30. November steht traditionell wieder eine Wechselwelle bei Kfz-Versicherungen bevor. Dieses Jahr dürfte diese aufgrund relativ hoher Preissteigerungen etwas stärker ausfallen. Allerdings sollte der Preis nicht das ausschlaggebende Kriterium sein. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt, wann ein Wechsel sinnvoll ist und wann nicht.
Nicht vorschnell wechseln
„Vorschnell den Kfz-Tarif zu wechseln, ist nicht empfehlenswert. Zumal die vermeintlich günstigeren Tarife oft nicht die bessere Alternative sind. Wichtiger als die Höhe der Prämie sind die versicherten Leistungen, um bei einem Schaden nicht auf möglichen Restkosten sitzen zu bleiben“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.
Es gibt einige relevante Aspekte, die beachtet werden sollten. Eventuell stellt sich am Ende dieser Prüfung sogar heraus, dass der alte Tarif die bessere Option ist.
Auf die Leistungen kommt es an
„Als Erstes sollte man bei seinem bisherigen Versicherer nachhaken, ob die Umstellung auf einen neuen, aktuellen Tarif Einsparungen bringt, ohne sich dabei bei den Leistungen zu verschlechtern“, rät Boss. Hat man bereits einen neuen interessanten Tarif eines anderen Versicherers gefunden, gilt dasselbe Prinzip: Der Fokus muss auf den Leistungen liegen. Denn der neue Versicherer bietet nicht zwingend dieselben Leistungen an wie der bisherige. Es empfiehlt sich daher, bei jedem neuen Vertrag stets die versicherten Leistungen gegenüberzustellen. Worauf im Einzelnen geachtet werden sollte, können Verbraucher im BdV-Infoblatt „Kfz-Versicherung“ nachlesen.
Grundsätzlich sollten Kfz-Halter außerdem hinterfragen, ob die oftmals teurere Vollkaskoversicherung (VK) für ihr Fahrzeug noch sinnvoll ist oder ob sich der Umstieg auf einen Teilkaskoschutz (TK) lohnt. Aber: Bei guter Schadenfreiheitsklasse kann die VK kostengünstiger als die TK sein. Um den Beitrag zu senken, kann auch die Selbstbeteiligung angepasst werden. Empfehlenswert ist ein Selbstbehalt von 150 Euro in der Teilkasko- und 300 Euro oder 500 Euro in der Vollkaskoversicherung.
Vorsicht bei Werkstattbindung
In puncto Werkstattbindung preisen einige Kfz-Versicherer Kaskoversicherungen mit 15 Prozent und mehr Rabatt an. Voraussetzung: Die Versicherten verpflichten sich, ihren Pkw in einer Partnerwerkstatt der Gesellschaft reparieren zu lassen. Enthalten sind meist ein kostenloser Hol- und Bringservice, die Reinigung sowie ein Ersatzwagen. Aber Besitzer von Neuwagen sollten Vorsicht walten lassen: Geben sie ihr Fahrzeug in eine Werkstatt, die vom Hersteller nicht anerkannt ist, könnte sich das negativ auf die Herstellergarantie auswirken. „Beachten Sie, dass die Partnerwerkstätten mit der Zeit wechseln können. Lassen Sie Ihr Auto in einer Werkstatt reparieren, die nicht mit Ihrem Versicherer kooperiert, müssen Sie eine erhöhte Selbstbeteiligung zahlen“, sagt Boss.
Bestehenden Rabattschutz beachten
Für Ärger sorgt auch immer wieder der Versichererwechsel bei bestehendem Rabattschutz. Normalerweise funktioniert der Schadenfreiheitsrabatt (SFR) wie folgt: Ist ein belastender Schaden angefallen, bleibt der Vertrag im folgenden Kalenderjahr in der bisherigen Schadenfreiheitsklasse, wenn der Versicherte den sogenannten Rabattschutz vereinbart haben. Es erfolgt keine Zurück- aber auch keine Weiterstufung. Bei einem Versichererwechsel wird jedoch dem Nachversicherer nur der Schadenfreiheitsrabatt bestätigt, den der Versicherte ohne Rabattschutz erfahren hat. Der neue Kfz-Versicherer stuft den Schadenfreiheitsrabatt somit zurück. Auch bei einem Tarifwechsel innerhalb des Versicherungsunternehmens kann der Rabattschutz unter Umständen entfallen. (mho)