Kaum Grund zur Klage

29.05.2014

Versicherungsombudsmann Prof. Dr. Günter Hirsch

Einen höchst erfreulichen Trend zeigt die Statistik zu den Beschwerden gegen Versicherungsvermittler.

(fw/hwt) Laut Jahresbericht 2013 des Ombudsmann für Versicherungen, Professor Dr. Günter Hirsch, sanken sie auf den niedrigsten Stand seit der Zuständigkeit dieser Schlichtungsstelle im Jahr 2007 und verringerten sich um rund acht % gegenüber dem Vorjahr. „Der Trend bestätigt unsere Richtung. Schon 2012 sanken die Beschwerden um rund zwölf %. Das zeigt, dass wir mit unserem neuen Berufsbild des Ehrbaren Versicherungskaufmanns, der qualifiziert als kompetenter Unternehmer selbstbewusst im Markt auftritt, auf dem richtigen Weg sind", betont der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Michael H. Heinz. „Bei Millionen vermittelter Versicherungsverträge jedes Jahr sind die vom Versicherungsombudsmann entschiedenen Fälle selbst im Promillebereich kaum noch darstellbar."

361 Fälle (2012: 433) entschied der Versicherungsombudsmann in 2013. In vier Fällen haben die Beschwerdeführer ihr Anliegen nicht weiterverfolgt. 277 (296) Eingaben ließen sich laut Jahresbericht nicht dem vom Ombudsmann weit ausgelegten Aufgabenbereich zuordnen, weswegen sie unzulässig waren. Deshalb wurden letztlich nur 80 (124) zulässige Vermittlerbeschwerden beschieden. In den fünf Jahren vor dem Berichtszeitraum bewegten sich die Eingaben gegen Vermittler zwischen rund 400 und 480 pro Jahr, wovon aber wiederum nur ein Teil zulässig war. „Den Rückgang der Beschwerden versteht der BVK als eine Bestätigung und Auszeichnung seines Weges zu einer Neupositionierung der Versicherungsvermittler", kommentiert BVK-Präsident Michael H. Heinz das Ergebnis.

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