Juristische Niederlage für Check 24

08.02.2018

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Das Landgericht München I hat dem Antrag des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute statt gegeben und ein Ordnungsgeld gegen Check24 verhängt. Den juristischen Erfolg nutzt der BVK zu einem weiteren Angriff auf das Vergleichsportal.

Der juristische Streit zwischen Check24 und dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute geht in die nächste Runde. So muss das Vergleichsportal aufgrund eines vom Landgericht München I stattgegebenen Vollstreckungsauftrages ein Ordnungsgeld von 15.000 Euro zahlen. Grundlage für den Vollstreckungsauftrag ist das am 6. April 2017 ergangenen Urteil des OLG München, Damals bestätigte das Gericht ein Urteil des Landgerichts München von Juli 2016, wonach Check24 nicht nur ein Vergleichsportal sei, sondern auch als Versicherungsmakler agiere und seinen Kunden die Erstinformation aushändigen müsse. Check24 baute daraufhin entsprechend seine Internetseite um, jedoch wurde nach Auffassung des BVK das Urteil von Seiten des Vergleichsportals zu wenig umgesetzt, weshalb man den Ordnungsmittelantrag stellte. Entsprechend zufrieden zeigt man sich beim BVK mit der nun erfolgten Entscheidung:

„Mit der Vollstreckung sehen wir uns vollumfänglich bestätigt“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Damit endet hoffentlich die Verzögerungstaktik von Check24 bei der Umsetzung des OLG-Urteils und die bis dato andauernde Verletzung des Rechts auf Firmenwahrheit und -klarheit. Damit muss sich das angebliche Vergleichsportal seinen Kunden gegenüber klar und eindeutig als Makler zu erkennen geben. Schließlich haben die Verbraucher ein Anrecht darauf zu erfahren, mit wem sie es tun haben, wenn sie dort Versicherungen abschließen.“ 

Das OLG München hatte in seinem Urteil klargestellt, dass auch Online-Makler beim ersten Geschäftskontakt die Informationen die § 11 Abs. 1 VersVermV verlangt, klar und verständlich in Textform mitzuteilen haben. Auch das deutsche Umsetzungsgesetz zur EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD, das ab 23. Februar 2018 in Kraft tritt, sehe gleiche Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten für alle Vertriebswege vor.

„Es geht darum, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Online- und stationäre Makler herzustellen, die Check24 offensichtlich nicht akzeptieren will“, so Heinz. „Es scheint, als wolle Check24 seine Maklertätigkeit den Kunden gegenüber auf Biegen und Brechen nicht ausreichend darlegen, um so lange wie möglich als vermeintlich neutrales Online-Portal auftreten und agieren zu können.“

Nächster Angriff auf Check24

Durch den juristischen Sieg beflügelt, greift der BVK zudem Check24 an. So halte es der Verband „für unhaltbar, dass viele Versicherer nach wie vor mit Check24 zusammenarbeiten, obwohl die Geschäftspraxis dieses Unternehmens im Hinblick auf die Erfüllung des Verhaltenskodex des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mehr als fragwürdig ist.“

Es dürfte spannend zu beobachten sein, wie Check24 auf die juristische Niederlage und den neuerlichen Angriff von Seiten des BVK reagiert. Wir werden Sie über das Thema weiterhin auf dem Laufenden halten. (ahu)

www.bvk.de

www.check24.de