Honorarberatung – wer kennt und will sie?

02.12.2014

Eine Studie zeigt, dass sich die Honorarberatung in Deutschland nicht durchgesetzt hat. Nur wenige Bürger kennen sie und die wenigen Menschen die diese Möglichkeit kennen, wollen dafür bezahlen.

2014-12-03 (fw/db) Die Frage nach Provisionen und deren Höhe von Banken und Finanzdienstleistern sowie dem darauf aufbauenden fehlgeleiteten am Produkt oder der Provision orientierten Vertrieb sind immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund wurde das zum 1. August 2014 in Kraft getretene „Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente“ geschaffen.

Die Studie „Bedeutung von Vergütungsstrukturen im Nachfrageverhalten nach Finanzdienstleistungen“ des PFI Private Finance Institute der EBS Business School zeigt, der Mehrzahl der Verbraucher ist gar nicht bewusst, wie hoch typische Provisionshöhen im Finanzdienstleistungssektor tatsächlich sind.

Zwar zielten die gesetzlichen Initiativen der letzten Jahre auf eine deutliche Stärkung von Transparenz und Information zum Wohle des Verbrauchers ab, indem Produktinformationsblätter und Beratungsprotokolle mit detaillierten Informationen zu Erwerbskosten oder Provisionshöhen in der Anlageberatung verpflichtend eingeführt wurden. Es zeigt sich jedoch, dass der größte Teil der über 1.000 bevölkerungsrepräsentativ befragten Verbraucher Abschlussprovisionen klassischer Anlage- und Vorsorgeprodukte, wie eines Investmentfonds oder einer fondsgebundenen Rentenversicherung, nicht kennen.

Vergütungsstrukturen sind Verbrauchern nicht bekannt

So liegt der Anteil der annähernd richtig geschätzten Abschlussprovisionen bei einem Aktienfondssparplan bei nur elf Prozent und bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung bei nur neun Prozent. Jeder Dritte (28 Prozent) der Befragten gibt direkt an, keine Ahnung zu haben. Die restlichen 63 Prozent schätzen die Höhe der Abschlussprovisionen falsch ein.

Beim Abgleich mit dem Haushaltsnettogeldvermögen zeigt sich, dass der Anteil derjenigen, die keine Angaben zu Provisionshöhen machen können, mit steigendem Nettogeldvermögen deutlich abnimmt, jedoch nicht nur zugunsten einer zunehmend richtigen Provisionseinschätzung.

In Bezug auf die eigene Einschätzung der finanziellen Allgemeinbildung zeigt sich ein sehr ähnliches Bild: Je besser die eigene finanzielle Allgemeinbildung eingeschätzt wird, desto niedriger ist der Anteil derjenigen, die sich keine Angabe zur Provisionshöhe zutrauen. Der Anteil richtig geschätzter Provisionshöhen ist weitestgehend unabhängig von der Einschätzung des eigenen Finanzwissens, der Anteil falsch geschätzter Provisionshöhen nimmt hingegen sogar zu.

Mehrheit denkt Beratung sei kostenfrei

Gleichzeitig hält ein Großteil der Befragten Beratungsleistungen von Banken und Finanzdienstleistern für eine kostenlose Dienstleistung, bei der den meisten nicht bewusst ist, dass bei einer provisionsbasierten Beratung die Beratungsleistung indirekt durch die beim Produkterwerb gezahlten Provisionen vergütet wird.

Mehr als die Hälfte der Befragten hatte kennt das Thema Honorarberatung nicht. Von 46 Prozent, die angaben, schon einmal davon gehört zu haben, lieferten 37 Prozent eine unklare und 20 Prozent eine gänzlich falsche Beschreibung. 15 Prozent machten keine Angabe oder gaben offen an, Honorarberatung nicht beschreiben zu können, obwohl sie bereits von der Thematik gehört hätten.

Dr. Ralph Jakob, eine der Autoren der Studie, fragt sich, inwiefern sich auf der Basis dieser Studienergebnisse das Ziel des Gesetzgebers, dem Verbraucher künftig eine bewusste Entscheidung für die provisionsgestützte Anlageberatung oder die (provisionsfreie) Honorar-Anlageberatung zu ermöglichen, der wirtschaftlichen und sozialen Realität entspricht.

Fazit: Die Honorarberatung ist in Deutschland nicht flächendeckend verfügbar, weil das Publikum dafür nicht bezahlen will und es keine hinreichende Zahl von Honorarberatern gibt. Eine wichtige Erkenntnis wäre, ob die Qualität der Beratung wirklich nachhaltig von der Form der Vergütung bestimmt wird.

Die Verbraucher müssen aber informiert werden, dass das Honorar unabhängig von der Nachhaltigkeit der vorgeschlagenen Lösung und der Qualität der Beratung fällig und sofort verdient ist. Bei auf Courtage oder Provision basierenden Vergütungen haften die Vermittler bis zu 10 Jahre für die geleistete Vergütung und davon unabhängig für die dokumentierte Beratung ohne zeitliche Begrenzung.

Dass dies so ist, haben weder die Politiker, der Gesetzgeber noch die gegen Honorar selbst beratenden Verbraucherschützer verstanden.

Dietmar Braun