Haftpflichtpolice für Industrie 4.0
23.06.2021
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In der modernen Industrie sind sehr viele Dinge digitalisiert – was auch neue Risiken für Vermögensschäden birgt. Mit der neuen Police smartProtect Tech E&O startet HDI Global ein neues Haftpflichtkonzept für genau diese Risiken.
Eine von einem Maschinenbauer gelieferte Software verursacht den Ausfall der Steuerung des Maschinenparks seines Kunden und dieser kann zwei Tage lang nicht produzieren. Für den hieraus entstandenen Vermögensschaden fordert der Kunde vom Maschinenbauer Schadenersatz für Vermögensschäden durch Betriebsunterbrechung und entgangenen Gewinn. Dieser Fall ist ein Beispiel für die Gefahren der modernen Industrie. „Auch Unternehmen aus traditionellen Branchen wie Elektrotechnik, Maschinenbau, Logistik usw. beschäftigen inzwischen viele Mitarbeiter oder ganze Abteilungen, die selbst Software entwickeln und eine erhebliche Wertschöpfung in diesem Bereich erzielen“, erklärt Michael Sossdorf, verantwortlicher Produkt-Entwickler bei HDI Global. „Aus diesen Angeboten entstehen für die Unternehmen neue Risiken. Durch fehlerhafte Software kann es zu Schäden kommen, die nicht durch die traditionelle Industriebetriebs- und Produkthaftpflichtversicherung abgesichert sind.“
Für diese Art von Schäden bringt HDI Global die neue Police smartProtect Tech E&O an, die neben der üblichen Betriebs-, Produkt- und Umwelt-Haftpflichtversicherung auch Versicherungsschutz für Software- und IT-Dienstleistungen. So bietet die Police auch Deckung für betriebliche Risiken wie bspw. Softwareherstellung,- implementierung,- modifikation, - wartung und -pflege sowie Softwarehandel, elektronische Datenerfassung und -verarbeitung, Analyse, Beratung und Schulung. Es sind IT-Vermögensschäden z.B. im Zusammenhang mit Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, entgangener Gewinn, sowie Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung und Schutz- und Urheberrechte versichert.
Der Versicherungsschutz besteht zudem für Eigenschäden und weitere Deckungserweiterungen, wie Eigenschäden beim Rücktritt des Auftraggebers aber auch bei Unterschlagung, Untreue und Betrug durch Mitarbeiter. Eigenschäden bei Verlust von Dokumenten, Ausfall von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen sowie Deckungserweiterungen für Datenschutzverfahren oder bei Vereinbarung eines pauschalierten Schadenersatzes sind hier ebenso enthalten. (ahu)