Gesprengte Geldautomaten: Über 100 Millionen Euro Schäden

06.12.2023

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Vor dem Hintergrund stetig steigender Fälle von Geldautomatensprengungen hat die Versicherungswirtschaft erstmals Schadenzahlen erhoben. Demnach lagen 2022 die Gesamtschäden in Deutschland im deutlich dreistelligen Millionenbereich.

Kollateralschäden an Gebäude und sonstiger Infrastruktur

Bemerkenswert: Die Summe des gestohlenen Bargelds fiel deutlich geringer aus als die Gebäudeschäden. „Jedem gestohlenen Euro Bargeld stehen zwei bis drei Euro für Kollateralschäden an Gebäude und sonstiger Infrastruktur gegenüber“, sagt die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Anja Käfer-Rohrbach. „Insgesamt haben die Versicherer für Schäden durch gesprengte Geldautomaten gut 110 Millionen Euro aufgewendet. Davon entfielen rund 30 Millionen Euro auf Bargeld.“

2022: 496 Fälle von Geldautomatensprengungen

In Deutschland gibt es rund 55.000 Geldautomaten. Im vergangenen Jahr registrierte die Polizei 496 Fälle von Geldautomatensprengungen, ein neuer Höchststand. 2021 waren es noch gut 100 Fälle weniger. Um die professionelle Täterstruktur hinter den Geldautomatensprengungen zu bekämpfen, hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser im vergangenen Jahr eine Initiative ins Leben gerufen. Neben der Polizei und der Kreditwirtschaft haben auch die Versicherer eine entsprechende Erklärung unterzeichnet. Der Versicherungswirtschaft geht es dabei um Schadenverhütungskonzepte, mit denen Sachschäden reduziert und Personenschäden möglichst verhindert werden. 

Präventive Maßnahmen

Welche präventiven Maßnahmen es zum Schutz von Geldautomaten gibt, hat der GDV in einem technischen Leitfaden zusammengefasst. Sie reichen vom Nachtverschluss der Selbstbedienungs-Foyers über die Installation von Einbruchmeldeanlagen und Videoüberwachung bis hin zu Einfärbesystemen für Geldscheine, einer Verringerung des Bargeldbestandes und der gezielten Standortwahl für Geldautomaten. 

Weil Kreditinstitute immer wieder das Ziel von Kriminellen sind, benötigen sie einen besonderen Versicherungsschutz, der auch Verluste von Geld und Wertgegenständen miteinschließt. Hier erläutert der GDV, wie diese Versicherungslösungen aussehen können. (mho)

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