Garantierter Mindestzins soll auch 2014 gelten

18.03.2013

Die Deutsche Aktuarvereinigung empfiehlt auch für das Jahr 2014 die gesetzliche Mindestverzinsung auf dem aktuellen Wert von 1,75 Prozent zu belassen. Die Entscheidung liegt beim Bundesministerium für Finanzen und benötigt die Zustimmung im Bundesrat.

(fw/db) Wie zu Beginn eines jeden Jahres hat die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) auch in diesem Jahr eine Empfehlung über die Höhe des Rechnungszinses in der Lebensversicherung für 2014 abgegeben. Die DAV schlägt für das Jahr 2014 vor, den Höchstrechnungszinssatz für Lebensversicherungsverträge mit Zinsgarantie unverändert bei 1,75 Prozent zu belassen.

Die Berechnung des Zinssatzes erfolgte – wie in den Vorjahren – in Anlehnung an die Umlaufsrendite von Staatsanleihen mit Spitzenrating im Euro-Währungsgebiet mit einer Laufzeit von zehn Jahren im Jahr 2012. Nach § 65 VAG darf der Höchstrechnungszins nicht mehr als 60 Prozent des Mittelwerts betragen, der sich aus dem Anleihezins der letzten zehn Jahre errechnet.

Die Empfehlung der DAV basiert damit auf der Grundlage der aktuellen Gesetzeslage. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Kapitalmarktkrise sind die weiteren ökonomischen, finanziellen und rechtlichen Entwicklungen im Euroraum nur schwer abzuschätzen. In der aktuellen Niedrigzinsphase und bei steigender Zinsvolatilität hält die DAV es für dringend angezeigt, die weitere Zinsentwicklung genau zu beobachten.

Bei der politischen Festsetzung folgt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zumeist in der Entscheidung den Empfehlungen der Aktuare, die als vorsichtige Experten gelten. Der Garantiezins einer Lebensversicherung kann nach der Festlegung nicht mehr verändert werden und gilt für die komplette Laufzeit eines Vertrages, auch wenn dieser über mehrere Jahrzehnte laufen sollte. Eine zu hohe Festsetzung könnte die Lebensversicherer auf lange Sicht in die Schwierigkeit bringen, dass die Mindestverzinsung im Markt nicht zu erwirtschaften wäre.