Fonds und Steuer in D, A, CH und FL
12.03.2015
Für viele ist das Steuerrecht im Zusammenhang mit Investmentfonds ein Buch mit sieben Siegeln. Bei den Standorten mit viel Erfahrung in der Thematik hat sich der Finanzplatz Liechtenstein bewährt.
2015-03-13 (fw/db) Die Universität Liechtenstein aus Vaduz weist in einer Medienmitteilung darauf hin, dass der Finanzplatz und der Steuerstandort Liechtenstein seit Jahren eine Phase grundlegender Veränderungen in einem europäischen und globalen Umfeld durchlaufe. Ein zentrales Thema in diesem hochdynamischen Umfeld seien die regulatorischen und steuerlichen Entwicklungen im Bereich der Investmentfonds innerhalb der Europäischen Union (EU) und des EWR. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinien UCITS-IV und AIFM in Liechtenstein wurde der rechtliche Rahmen sowohl für im Inland gegründete OGAW als auch im Inland verwaltete alternative Investmentfonds geschaffen.
Potenzial durch den EU-Pass
Insbesondere der mit Umsetzung und Übernahme der AIFM-Richtlinie in das EWR Abkommen verbundene EU Marktzugang für liechtensteinische Investmentmanager (EU-Pass) und die Möglichkeit, ausländische Investmentfonds zu redomizilieren stellt ein besonderes Potential für den Fondsstandort Liechtenstein dar. Dies nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund, dass Liechtenstein neben dem Zugang zum EWR als einziges Land in Europa auch denjenigen zum schweizerischen Wirtschaftsraum hat.
Steuerlicher Vier-Länder-Ansatz: D, A, CH und FL
Von besonderer Bedeutung für die Entwicklung des Fondsstandorts Liechtenstein ist darüber hinaus die nationale und internationale Besteuerung der verschiedenen liechtensteinischen Investmentfondstypen mit in- und ausländischen Vermögenswerten und Investoren in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein.
Insoweit sind die aktuelle Klarstellung der liechtensteinischen Steuerverwaltung zur Besteuerung von Fondsanteilen, welche durch juristische Personen gehalten werden, und die aktuellen Entwicklungen in der Besteuerung von Investmentfonds in Deutschland durch das Investmentsteuergesetz, in Österreich durch die Ausweitung der beschränkten Steuerpflicht auf Zinsen und in der Schweiz durch Verrechnungssteuerreform zu beachten. Zudem werden zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen die Abkommens-Berechtigung des Investmentfonds und der Anteilsinhaber sowie die Anwendung des Automatischen Informationsaustauschs (AIA) auf Fonds zu analysieren.
Hilfreich könnte hier eine Fachtagung zum Thema sein. Herausforderungen und Chancen für Liechtenstein, sich als attraktiver Fonds- und Steuerstandort zu positionieren, stehen im Zentrum des Steuerforums Liechtenstein, das am Donnerstag, 26. März 2015, von 12.30 bis 18.30 Uhr auf dem Universitäts-Campus der Universität Liechtenstein stattfindet.
Dietmar Braun