FIDURA: Leitfaden für Vermittlungsalltag

06.03.2013

Die Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts hat das operative Beratungsgeschäft ordentlich auf den Kopf gestellt und guter Rat ist teuer. Damit Sie sicher durch den Paragrafen-Dschungel kommen, hat die Fidura Capital Consult GmbH rund um ihren Gründer Klaus Ragotzky nun einen entsprechenden Leitfaden vorgelegt.

(fw/ah) Hintergrund: Wer gewerbsmäßig Finanzanlagen vermittelt oder Anlageberatung betreibt, muss seit dem 1. Januar 2013 über eine entsprechende Erlaubnis verfügen. So schreibt es der neu geschaffene §34f GewO vor. Viele Detailfragen über den Berufszugang und die Berufsausübung für freie Finanzanlagenvermittler sind jedoch noch ungeklärt und erschweren mit-unter die Beratungsleistung. Unklarheiten gibt es auch bei der Anwendung der neuen Regeln. Der 34f-Leitfaden von Fidura bietet dabei neben umfassenden Informationen wertvolle Hilfe-stellungen für die richtige Einordnung der persönlichen Situation: Wo stehe ich und welche konkreten Schritte muss ich ergreifen? Daneben liefert der Leitfaden fundierte Antworten auf viele Detailfragen, die den freien Vermittlern unter den Nägeln brennen: Welche Finanzpro-dukte fallen unter die neue gesetzliche Regelung? Welche Anforderungen werden an einen Finanzanlagenvermittler gestellt? Wie muss der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Sachkundenachweis erbracht werden? Und welche Pflichten müssen Finanzanlagenvermittler im Bera-tungsprozess erfüllen?

"Als Anbieter geschlossener Private-Equity-Publikumsfonds sind wir auf kompetente und seriöse Vertriebspartner angewiesen", sagt Klaus Ragotzky, Gründer und Geschäftsführer der FIDURA Capital Consult GmbH. "Wir begrüßen deshalb die Bemühungen der Politik um eine Stärkung des Anlegerschutzes bei der gewerblichen Vermittlung von Finanzprodukten. Die Anhebung der Anforderungen ist ein richtiges Signal und wird zu einer weiteren Profes-sionalisierung dieses Berufsstandes beitragen." Ragotzky weiter: "Da sich auch bei uns die Anfragen von Vertriebspartnern nach den Konsequenzen der Neuregelungen häufen, haben wir uns entschlossen, einen eigenen Leitfaden zu erstellen. Wir wollen unseren Vertriebspart-nern dabei helfen, sich in dem Regelungswust besser zurechtzufinden und sie dabei unterstützen, die neuen gesetzlichen Anforderungen in jedem Punkt genau zu erfüllen."

Ergänzt wird der Leitfaden durch kostenlose §34f-Schulungen, die von Fidura in den nächs-ten

Wochen einmal im Monat veranstaltet werden.

Info: Der 34f-Leitfaden kann ab sofort kostenfrei bei Johann Dudla, FIDURA Vertriebsleiter, per E-Mail (johann.dudla@fidura.de) oder telefonisch unter 089/23 88 98 23 angefordert werden.

www.fidura.de

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