EU-Lieferkettengesetz: Finanzsektor bleibt zunächst außen vor

27.12.2023

Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Foto: © GDV

„Wir begrüßen die Entscheidung des Gesetzgebers, das Versicherungsgeschäft zunächst vom Anwendungsbereich auszunehmen“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Die Anwendung der Richtlinie auf die Versicherungswirtschaft hätte andernfalls in Frage gestellt, ob beispielsweise Industrieunternehmen noch ausreichend Versicherungsschutz bekommen können. Es ist gut, dass es hierzu zunächst eine fundierte Folgenabschätzung geben soll.“

Unverändert kritisch sieht der GDV die Vorgabe für die Mitgliedstaaten, eine Rechtsgrundlage für die zivilrechtliche Haftung bei Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten zu schaffen. „Damit stehen unklare Regelungen zur zivilrechtlichen Haftung im Raum. Haftungsrisiken von Unternehmen sind somit kaum einschätzbar. Das ist äußerst problematisch”, so Asmussen. (mho)

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