ESG-Abfrageplicht für 34fler ist beschlossene Sache

03.04.2023

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In seiner Sitzung am Freitag hat der Bundesrat erwartungsgemäß die Änderung der Finanzanlagevermittlungsverordnung (FinVermV) für den Finanzvertrieb endgültig beschlossen.

Damit müssen nun auch Finanzdienstleister mit § 34f GewO-Zulassung die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden in der Anlageberatung gemäß den EU-Vorgaben abfragen. Bisher galt die ESG-Abfragepflicht nur für Vermittler mit § 34d GewO-Zulassung. Die Branche erwartete diesen Schritt der Regierung bereits. Der Beschluss im Bundesrat erfolgte in einer Sammelabstimmung mit weiteren Tagesordnungspunkten einstimmig und ohne Aussprache. Die Änderung der FinVermV tritt damit am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ohne Übergangsfrist in Kraft, was voraussichtlich bereits Mitte bis Ende April erfolgen wird. (lb)