Erneut Rating-Höchstnote für die BU der Bayerischen
30.03.2016
Im aktuellen Rating des Analysehauses Morgen & Morgen erhalten die neuen Berufsunfähigkeits-Tarife (BU) der Bayerischen wieder die Höchstwertung „ausgezeichnet“ mit 5 Sternen.
(fw) Im Einzelnen handelt es sich um die Tarifvarianten BU Protect Komfort und Prestige (mit und ohne Pflegebaustein) sowie die BU-Zusatzversicherung Komfort (gezillmerte und ungezillmerte Tarife).
„Diese erneute Auszeichnung für unsere BU-Tarife freut uns und spornt uns an, weiter an Verbesserungen zu arbeiten“, sagt Martin Gräfer, Vorstand Vertrieb und Service der Versicherungsgruppe die Bayerische. „Für uns steht der größtmögliche Nutzen für unseren Kunden im Mittelpunkt, bei erstklassigem Service – ganz nach unserem Motto „100 Prozent persönlich und schnell.“
Die neue BU der Bayerischen ist seit kurzem mit erweiterten Leistungen auf den Markt: Die „BU Protect“ bietet ab sofort auch volle Leistung bei vorübergehender Krankschreibung oder Arbeitsunfähigkeit (AU). Es stehen vier leistungsstarke Tarifvarianten für unterschiedlichste Kundenbedürfnisse zur Wahl: Smart, Komfort, Komfort plus und Prestige.
Von Beratern für Berater und Kunden: Die Bayerische hat bei der Entwicklung der Tarife ihr Konzept der Vergangenheit fortgesetzt und die Wünsche und Vorschläge externer Experten mit eingebaut („Berater-BU“). Dabei fragte die Bayerische praxiserprobte Vermittler aus ganz Deutschland, was eine BU heutzutage enthalten sollte. Herausgekommen ist ein von unabhängigen Experten optimiertes Gesamtpaket mit flexiblen Leistungen für jeden Bedarf.
Das BU-Komfort-Angebot beispielsweise erweitert den Schutz mit einer Beamten-Klausel auch für Richter, Berufsunfähigkeit auch bei Demenz und die zinslose Stundung der Beiträge im Falle von Arbeitslosigkeit, Elternzeit oder Pflegebedürftigkeit.
In der Prestige-Variante genießen Versicherte darüber hinaus Leistungen wie Wiedereingliederungshilfen, eine Nachversicherungsgarantie ohne Anlass innerhalb der ersten fünf Jahre und eine Infektionsklausel für alle Berufe, die greift, wenn ein Versicherter wegen Ansteckungsgefahr ein komplettes Tätigkeitsverbot erhält.
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