Erfolg für Lehman-Anleger
07.02.2013
Das Landgericht Krefeld hat mit Urteil vom 14.10.2010 einem Erwerber von so genannten „Lehman-Zertifikaten“ einen Schadensersatzanspruch gegen die beratende Bank zugesprochen. Dies teilte die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Cocron, Liebl, Dr. Leitz, Braun (CLLB) in einer Presseerklärung mit.
(fw/kb) Im Februar 2007 wurden dem Anleger nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme telefonisch "Lehman-Zertifikate" verkauft. In diesem Beratungsgespräch ist der Anleger nach seinen eigenen Angaben nicht über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt worden.
In den Entscheidungsgründen hat das Gericht festgestellt, dass der Vertrag über den Erwerb der Zertifikate wirksam widerrufen wurde. Das Gericht geht von einem Fernabsatzvertrag aus, bei dem dem Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht zusteht. Dieses Widerrufsrecht ist auch nicht ausgeschlossen, wenn die Zertifikate aus dem Eigenbestand der Bank zu einem Festpreis erworben und die Zertifikate selbst noch nicht an der Börse gehandelt wurden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.